BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sog. „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht wegen Unzulässigkeit verworfen. Die Verfassungsbeschwerde war von einer Gewerkschaft eingelegt worden, die vor dem BAG zwar obsiegt hatte, sich aber durch die Urteilsgründe beschwert sah. Der Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis. Sie ist weder durch den Urteilstenor beschwert noch folgt ausnahmsweise aus den Urteilsgründen, dass sie gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Moritz Hilje, Streikrecht in kirchlichen Einrichtungen?

Unter Berufung auf das kirchliche Selbstbestimmungsrecht erlegen die Kirchen ihren Mitarbeitern ein Streikverbot auf. Die Untersuchung befasst sich mit der Frage, ob dieser Streikausschluss rechtmäßig ist. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte

Der Zweite Senat des BVerfG hat ein Urteil des BAG aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. In dieser Entscheidung bestätigt und konkretisiert der Senat seine bisherige Rechtsprechung (BVerfGE 70, 138). Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufolge allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Erst auf einer zweiten Prüfungsstufe sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen. Der Verfassungsbeschwerde des katholischen Krankenhausträgers hat der Zweite Senat stattgegeben und das Verfahren an das BAG zurückverwiesen, da Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Den Rest des Beitrags lesen »

„Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch“ – Tagungsbericht des 3. Symposions der Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht 2014

Elisabeth HartmeyerTabea KulschewskiVon Elisabeth Hartmeyer und Tabea Kulschewski, Tübingen

Am 24.10.2014 hatte die Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht zu ihrem dritten Symposion in das Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart eingeladen. Die große Resonanz von über 100 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis spiegelte die rechtliche und praktische Aktualität und Brisanz des Themas wider. Den Rest des Beitrags lesen »

Christian Waldhoff/Gregor Thüsing (Hrsg.), Verfassungsfragen des Arbeitskampfes

Die Zulässigkeit von Arbeitskämpfen wird in der letzten Zeit zunehmend unter verfassungsrechtlichen Fragestellungen diskutiert: Arbeitskampf im Bereich der sog. Daseinsvorsorge, neue Formen des Arbeitskampfes wie „Flashmobs“, Streikrecht für Beamte, Streikrecht in kirchlichen Arbeitsverhältnissen und vieles mehr. Den Rest des Beitrags lesen »

Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht: Symposion „Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch“

Die Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen kündigt ihr drittes Symposion an. Es findet am Freitag, den 24.10.2014 von 10–16 Uhr in Stuttgart statt. Den Rest des Beitrags lesen »

Hartmut Kreß, Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht – sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Gewerkschaften im Dritten Weg – Können Kirchenautonomie und Koalitionsfreiheit zusammen kommen?

Der „Dritte Weg“ des kollektiven Arbeitsrechts der Kirchen kann seit dem Grundsatzurteil des BAG von 2012 auf die organisatorische Einbindung von Gewerkschaften nicht mehr verzichten. Kirchenautonomie und Koalitionsfreiheit sollen in Einklang gebracht werden. Die Gewerkschaft „ver.di“ will sich aber nicht einfügen in das kirchliche Korsett. Und im „Dritten Weg“ verankerte Mitarbeitervertreter lassen nicht gern externe Funktionäre ans Ruder. Dieser Band diskutiert die neuen Fragestellungen und befasst sich vor allem mit der Novellierung des ARGG-EKD im Bereich der EKD. Den Rest des Beitrags lesen »

Unternehmerverband „Soziale Dienste und Bildung“/Caritasverband für das Bistum Essen: Die Kirchen und ihr Arbeitsrecht – und doch ein Zukunftsmodell?! Neue Strategien für kirchliche Dienstgeber – Kirchlicher Dienstgebertag 2014

Der Unternehmerverband „Soziale Dienste und Bildung“ und der Caritasverband für das Bistum Essen laden am 19.02.2014 um 9.30 Uhr zum kirchlichen Dienstgebertag 2014 in die Räumlichkeiten der Unternehmerverbandsgruppe nach Duisburg ein. Thema wird sein: „Die Kirchen und ihr Arbeitsrecht – und doch ein Zukunftsmodell?! Neue Strategien für kirchliche Dienstgeber“. Den Rest des Beitrags lesen »

Johannes Weber, Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs in der Gestaltung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen

Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite der bischöflichen Regelungsbefugnis im Arbeitsrecht, d.h. mit der Frage, ob bzw. inwieweit der Diözesanbischof für die Ausgestaltung des „kirchlichen Arbeitsrechts“ innerhalb der katholischen Kirche zuständig ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Andreas Schneedorf, Die Auswirkungen der EGMR-Judikatur auf das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Diese Studie untersucht die Auswirkungen von drei Judikaten des EGMR aus den Jahren 2010 und 2011 auf das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Methodisch verfolgt die Arbeit einen rechtsdogmatischen Ansatz. Sie stellt heraus, wie sich die Vorgaben des EGMR auf die Auslegung von Art. 137 III WRV i.V.m. Art. 140 GG und von § 9 AGG auswirken und leitet daraus die Auswirkungen auf die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte ab. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitnehmer im Kirchendienst im Lichte der EGMR-Judikatur einen moderat erweiterten Rechtsschutzumfang genießen. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold/Ulf Kortstock, Das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche – Praxishandbuch für Kirche und Caritas

Dieses neue Werk stellt das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche in lexikalischer Form in mehr als 100 Stichwörtern vor. Es geht auf die zahlreichen Besonderheiten ein, die das katholische Arbeitsrecht kennzeichnen, z.B. – geregelt durch eigene Gesetze – im Mitarbeitervertretungsrecht, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es werden dabei sowohl Unterschiede als auch Überschneidungen zum staatlichen Arbeitsrecht aufgezeigt. Den Rest des Beitrags lesen »

Koalitionsvertrag 2013: Die Regierungsparteien zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherFür den Inhalt des Koalitionsvertrages sind die Regierungsparteien zuständig“, heißt es bei der Bundesregierung. Was haben sich die Regierungsparteien CDU, CSU und SPD in ihrem Koalitionsvertrag in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Eine Zusammenstellung im Anschluss an unsere Serie zur Bundestagswahl 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Roland Czycholl, Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen in kirchlichen Einrichtungen

Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere Streiks bei kirchlichen Arbeitgebern. Dabei werden zunächst die verfassungsrechtlichen Ausgangspositionen untersucht und ihr genauer Inhalt herausgearbeitet. Anschließend wird Rechtsnatur und Inhalt des „Dritten Weges“ vorgestellt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wird im Rahmen der Herstellung praktischer Konkordanz ausführlich herausgearbeitet, inwiefern das Verfahren des „Dritten Weges“ einen angemessenen Ausgleich für die Versagung des Streikrechts darstellen kann. Dabei werden auch die aktuellen Urteile des BAG vom 20.11.2012 (1 AZR 611/11 und 1 AZR 179/11) in die Untersuchung einbezogen. Entgegen der Ansicht des BAG kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der „Dritte Weg“ keinen gleichwertigen Ersatz für die aus Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie darstellt. Demnach kann auch ein Arbeitskampf in einer kirchlichen Einrichtung unter den aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleiteten Voraussetzungen rechtmäßig sein. Den Rest des Beitrags lesen »

Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung – Tagungsbericht zur Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks 2013

Von Katharina Ebner, Raphael Rauch und Daniel Wolff, München

Dem aktuell kontrovers diskutierten Verhältnis von Recht und Religion in Deutschland hat sich die Fachschaftstagung Jura des Cusanuswerks gewidmet, die vom 31.10. bis zum 03.11.2013 in der Katholischen Akademie Schwerte unter der Leitung von Laura Bartels, Katharina Ebner, Lisa Heinzmann, Martin Minkner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis und Daniel Wolff stattfand. Die Fachschaftstagung wurde in Kooperation mit dem Internationalen Graduiertenkolleg „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet. Den Rest des Beitrags lesen »

„Gewerkschaften im Dritten Weg“ – Tagungsbericht des 2. Symposions der Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht 2013

Elisabeth HartmeyerJonas LudwigVon Elisabeth Hartmeyer und Jonas Ludwig, Tübingen

Die Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen lud am 25.10.2013 zu ihrem 2. Symposion ein. Die gute Resonanz von ca. 80 Teilnehmern erwies die praktische Bedeutung des Themas „Gewerkschaften im Dritten Weg“ – eine Problematik, die sich durch die sog. Streik-Urteile des BAG vom 20.11.2012 (1 AZR 179/11 und 1 AZR 611/11) verschärft stellt. Den Rest des Beitrags lesen »

Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht: Symposion „Gewerkschaften im Dritten Weg“

Die Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen freut sich, zu ihrem zweiten Symposion „Gewerkschaften im Dritten Weg“ am Freitag, dem 25.10.2013, um 10.00 Uhr einladen zu dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Parteien zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“ II

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Parteien in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 8 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013 bringt eine thematische Darstellung nach Politikfeldern und Stichworten. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: CDU/CSU zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich CDU/CSU in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 7 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Linke zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die Linke in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 6 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Streik im Dritten Weg? – Analysen und Argumente zur kirchlichen Konfliktkultur

Dieser Band gibt die Impulsreferate und Diskussionen des Ersten Symposions der Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht an der Universität Tübingen wieder und dokumentiert das wesentliche Urteil des BAG vom 20.11.2012. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Piraten zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Piraten wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Kapitän bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Offizier auf der Brücke und im Maschinenraum seine Einheit selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Piraten in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 4 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die SPD zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die SPD in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 3 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Grünen zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Grünen in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 2 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

ver.di: Verfassungsbeschwerde gegen BAG-Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht eingelegt

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) hat gegen die Entscheidung des BAG zum kirchlichen Arbeitsrecht Verfassungsbeschwerde eingelegt. „Weil das BAG beim Arbeitskampfrecht als eine Art Ersatzgesetzgeber fungiert, halten wir es für zwingend notwendig, die vom BAG vorgenommene Einschränkung des Streikrechts für mehr als 1,2 Mio. Beschäftigte verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, sagte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske in Berlin. Das BAG hatte in seinem Urteil im November 2012 das kirchliche Selbstordnungsrecht über das Grundrecht auf Streik gestellt. „Auch wenn ver.di aktuell in kirchlichen Einrichtungen streiken darf, wird uns das Streikrecht bei der Umsetzung der vom BAG festgelegten Bedingungen für den Dritten Weg dauerhaft bestritten“, so der ver.di-Vorsitzende. Den Rest des Beitrags lesen »