Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Was Unbehagen an der Söderschen „Kreuzerhöhung”, was Pein an ihr bereitet, ist, dass sie einen Gegenstand des Individuellen in den Bereich des Staatlichen hievt. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Was Unbehagen an der Söderschen „Kreuzerhöhung”, was Pein an ihr bereitet, ist, dass sie einen Gegenstand des Individuellen in den Bereich des Staatlichen hievt. Den Rest des Beitrags lesen »
Wie aus gut unterrichteten Kreisen verlautete, steht in Kürze eine Novellierung der Verfahrensordnung des Jüngsten Gerichts (VerfOJüG) an. Um möglichst vielen Rechtsuchenden gerecht zu werden, bittet das Gericht im Folgenden um Ihre Mithilfe! Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Unter diesem Titel hielt das weltweite, spirituelle Oberhaupt der Ahmadiyya Muslim Jamaat, Kalif Hadhrat Mirza Masroor Ahmad, am 22.10.2019 in Berlin eine Grundsatzrede, zu der Vertreterinnen und Vertreter u.a. der Berliner Landes- und Bundespolitik, aus Exekutive und Legislative, Wissenschaft, Religion und Zivilgesellschaft eingeladen waren. Die im Vorfeld angekündigten „Impulse für die Bewältigung gesellschaftlicher und globale Konflikte“ sorgten für hohe Erwartungen. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Klaus Kohnen, München
Der EuGH hat am 17.11.2016 sein Urteil in der Rechtssache C-216/15 (Betriebsrat der Ruhrlandklinik gGmbH gegen Ruhrlandklinik gGmbH) zu der Frage verkündet, ob Vereinsmitglieder einer Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen eines Gestellungsvertrags in einer Klinik eingesetzt werden sollen, als „Arbeitnehmer“ i.S.d. Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG anzusehen sind, obwohl sie nach deutschem Recht keine „Arbeitnehmer“ sind. Den Rest des Beitrags lesen
Von Tabea Kulschewski und Samuel Kupffer, Tübingen
Nach dem Grußwort von Caritas-Vertreter Marc Riede erläuterte Tagungsleiter Prof. Dr. Hermann Reichold die besondere Thematik des 5. Symposions. Wer nur über „harte“ arbeitsrechtliche Fragen verhandle, könnte versucht sein, die „weichen“ Faktoren guter Unternehmensführung zu vernachlässigen. Daher erschien es sinnvoll, sich einmal über die Bedingungen guter „corporate governance“ in der Dienstgemeinschaft auszutauschen, um womöglich arbeitsrechtlich „harte“ Maßnahmen tunlichst zu vermeiden. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Tabea Kulschewski und Saskia Lutz, Tübingen
Die Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen lud am 23.10.2015 zu ihrem 4. Symposion in das Evangelischen Bildungszentrum Hospitalhof nach Stuttgart zum Thema „Nach der Reform ist vor der Reform – MAV-Recht im ständigen Wandel“ ein. Der Leiter der Forschungsstelle, Prof. Dr. Hermann Reichold, begrüßte etwa 90 interessierte Teilnehmer und Teilnehmerinnen. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Waqar Tariq, Frankfurt a.M.
Vor dem Hintergrund der Frage nach der Vereinbarkeit von islamischen Werten und Werten des Grundgesetzes parallelisiert der folgende Beitrag Artikel des Grundgesetzes mit Versen des Korans und Stellen aus dem Hadith, den beiden wichtigsten Rechtsquellen des Islams. Dabei geht es weniger um die Darbietung einer bestimmten juristischen oder theologischen Interpretation der Normen, sondern um das Angebot, die Originalquellen – wenn auch in Übersetzung – einzusehen und sich einen eigenen Eindruck zu verschaffen. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Engin Karahan, Köln
Das BVerfG hat Art. 61 Satz 2 der Bremer Landesverfassung (BremLV) für nichtig erklärt. Die Vorschrift sieht vor, dass der Körperschaftsstatus an Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften durch Gesetz verliehen wird. Dies verstoße gegen den Grundsatz der Gewaltenteilung, Art. 20 Abs. 2 Satz 2 GG. Ist damit auch § 2 Abs. 1 und 2 des nordrhein-westfälischen Körperschaftsstatusgesetzes (NWKörperschaftsstatusgesetz) nichtig? Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Bei manchen Erscheinungsformen gesellschaftlicher Wirklichkeit fällt die Einordnung schwer, ob es sich „schon“ um Religion oder „noch“ um Sport, Musik, Politik oder Ähnliches handelt: Die Olympischen Spiele haben schon von ihrem Ursprung her nicht nur sportlichen Charakter; die Hingabe mancher Fans an ihren Fußballverein grenzt zuweilen an Religionsersatz; den Bayreuther Festspielen ist bereits beim Kartenvorverkaufsverhinderungsvorgang Numinoses zu eigen; das Wahlverfahren zum Chefdirigenten der Berliner Philharmoniker wurde vor Kurzem als Konklave bezeichnet; manchem Politiker oder Popstar wurde schon Prophetisches, Messianisches zugesprochen. Die Reihe ließe sich beliebig fortschreiben; solcherlei ist zur Gewohnheit geworden. Als jedoch in einer akademischen Abschlussfeier die Schwelle zur Religion überschritten wurde, stockte mir kurz der Atem. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Juristische Begriffe irritieren das Publikum zuweilen auch deswegen, weil deren rechtlicher Sinngehalt vom allgemeinen Sprachgebrauch stark abweicht. So ist das auch mit der Erkenntnis, dass Juristen bei Art. 4 Abs. 1 und 2 GG offenbar zwischen einer guten und einer schlechten Religionsfreiheit unterscheiden – was in diesem Fall nicht nur das Publikum, sondern auch den Juristen irritierte, der sich dessen bis dato nicht bewusst war. Dazu eine erhellende Begebenheit vom Beisammensein am abendlichen Familientisch: Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Seit annähernd 100 Jahren wird das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen (und inzwischen auch allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) als „hinkende Trennung“ (Ulrich Stutz) bezeichnet. Was dabei verwundert, ist, dass eine solche, einen Defekt oder eine Unfertigkeit beschreibende Charakterisierung so lange weithin akzeptiert wurde: so, als sei die Religionsverfassung des Grundgesetzes ein pathologischer Fall. Es wird Zeit, sich von dieser falschen Vorstellung und Bezeichnung zu verabschieden! Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Juristen sind sprachlich einiges gewohnt und muten sich (und anderen) ebensolches zu: Da gibt es eine „Zeitschrift für Wirtschaftsrecht“, die einfach „ZIP“ heißt; da ist der in der Praxis führende Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch, der „Palandt“, der praktisch nur in Abkürzungen geschrieben ist; da gibt es das Internationale Privatrecht (IPR), das entgegen seinem Namen nicht internationales, sondern im Wesentlichen nationales Recht zum Gegenstand hat. Aber dass die Spezialisten eines Rechtsgebiets gar nicht wissen, wie ihr Fach richtig heißt, das gibt es wohl nur im – tja, wie heißt unser Kind? Kein Vorschlag, sondern ein Ansatz: Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Religionsverfassungsrecht – oder Staatskirchenrecht – ist ein wundersames Rechtsgebiet. Das beginnt schon damit, dass die Staatskirchenrechtler – oder Religionsverfassungsrechtler – gar nicht wissen, wie ihr Rechtsgebiet richtig heißt, und setzt sich in einer Reihe von Eigenheiten fort, an denen man entweder (ver-)zweifeln und sich daher von ihm abwenden oder die man als liebenswerte Besonderheiten ansehen kann, die der (Zu-)Neigung im Großen und Ganzen keinen Abbruch tun – im Gegenteil; mittlere Haltungen zwischen den beiden Polen werden wohl die am meisten verbreiteten sein. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Rechtsanwalt Daniel Buchholz, Herne
Ein Jubiläum stand ins Haus und wollte gebührend gefeiert werden: Das 50. Essener Gespräch vom 08.–10.03.2015 setzte an zu einem dreitägigen, intensiven Diskurs über „Neues Vertrauen in Staat, Kirche und Gesellschaft“. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Nichts Geringeres als die Vermessung der Rechtswelt bietet Ian McEwans kunstvoll komponierte Novelle „Kindeswohl“ (der Verlag sagt „Roman“), in der am Beispiel einer Richterin und eines von ihr zu entscheidenden Falles Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens verhandelt werden, welches das Recht ordnen soll – und doch nicht kann, weil ihm mit der Kategorie des Nicht-Entscheidungserheblichen Irrelevanzen für die Urteilsgründe innewohnen, die eine rechtliche Erledigung befördern mögen, einer menschlichen Befriedung aber zutiefst hinderlich sind. Generalklauseln, durch die wieder hineinkommt, was zuvor hinausgedrängt wurde, sind dann der einzige Ausweg des Rechts aus seiner selbstverschuldeten Unvollständigkeit. Dabei geht es keineswegs juristisch trocken und abgehoben theoretisch zu, so dass nur öden Juristenseelen, die zum Lachen in den Keller gehen, geraten werden könnte, das Buch zu lesen. Im Gegenteil, es geht, wie sich gleich zu Anfang zeigt, munter „zur Sache“: Let’s talk about sex! Den Rest des Beitrags lesen »
Von Elisabeth Hartmeyer und Tabea Kulschewski, Tübingen
Am 24.10.2014 hatte die Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht zu ihrem dritten Symposion in das Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart eingeladen. Die große Resonanz von über 100 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis spiegelte die rechtliche und praktische Aktualität und Brisanz des Themas wider. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Klaus Kohnen, München
Mit den Speyerer Tagen zum Friedhofs- und Bestattungsrecht, die vom 18. bis 19.09.2014 an der Deutschen Universität für Verwaltungswissenschaften, Speyer, in sechster Auflage stattfanden, hat sich ein jährliches Forum etabliert, das aktuelle Fragen rund um das Friedhofs- und Bestattungsrecht aufgreift. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Markus Schulten, Bonn
Dem „Religionsunterricht in der religiös pluralen Gesellschaft“ widmete sich das 49. Essener Gespräch zum Thema Staat und Kirche in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ vom 17. bis 18.03.2014. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Das Grundgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nicht wenige seiner Begriffe verweisen auf Außerjuristisches: Gott, Menschenwürde, Sittengesetz, Gewissen, natürliches Recht – um nur diese aus dem Grundrechtsteil zu nennen. Sich der Löcher des Grundgesetzes anzunehmen, ist ein gewagtes Unterfangen, zumal in einer Antrittsvorlesung. Kyrill-Alexander Schwarz hat es getan, am Beispiel der Religion. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Lukas Franke, Heidelberg
Diese Frage werden sich sicherlich viele Studenten stellen, die bei der Lektüre des Semesterprogramms auf Vorlesungen und Seminare zum Kirchenrecht stoßen. Angesichts der großen und zumindest zu Studienbeginn auch unübersichtlichen Auswahl an Lehrveranstaltungen in den Rechtswissenschaften verengt sich der Blick spätestens, nachdem die erforderlichen Grundlagenfächer pflichtgemäß absolviert wurden, schnell auf die „examensrelevanten“ Gebiete. Gerade eine Materie wie das Kirchenrecht wird dabei als wenig bedeutsam und zu exotisch bewertet. Und tatsächlich werden den meisten Studenten der Rechtswissenschaften an deutschen Universitäten konkrete kirchenrechtliche Fragen weder im Rahmen ihrer Prüfungen noch im späteren Berufsleben begegnen. Schließlich mag nicht zuletzt die bedauerliche Abschaffung des Doktorgrades beider Rechte (doctor utriusque iuris) an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten zu diesem Eindruck beigetragen haben. Jedoch besitzt das Kirchenrecht insbesondere für den öffentlich-rechtlich interessierten Studenten zahlreiche bedeutende Aspekte und Verbindungen zu anderen Rechtsbereichen. Im Folgenden sollen diese kursorisch und vornehmlich mit Blick auf das katholische Kirchenrecht (Kanonisches Recht) dargestellt werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Hendrik Munsonius, Göttingen
Das meiste Geld bekommen die Kirchen durch die Kirchensteuer, die von ihren Mitgliedern bezahlt wird. Es handelt sich dabei um ein besonderes Finanzierungsinstrument, das der Staat den Religionsgemeinschaften zur Verfügung stellt. Doch wie passt das mit der Trennung von Staat und Kirche zusammen? Den Rest des Beitrags lesen »
Von Elisabeth Hartmeyer und Jonas Ludwig, Tübingen
Die Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht der Universität Tübingen lud am 25.10.2013 zu ihrem 2. Symposion ein. Die gute Resonanz von ca. 80 Teilnehmern erwies die praktische Bedeutung des Themas „Gewerkschaften im Dritten Weg“ – eine Problematik, die sich durch die sog. Streik-Urteile des BAG vom 20.11.2012 (1 AZR 179/11 und 1 AZR 611/11) verschärft stellt. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Alexander Herwig, Christian Heinz Müller, David Ostertag und Jan Maximilian Junior Sereda-Weidner, Heidelberg
„Was Lehrende über ihr Fach schreiben würden, kann sich jeder denken. Was Lernende schreiben würden, das interessiert viel mehr.“ Der folgende Beitrag war die Idee unseres Dozenten Dr. Georg Neureither. Er wusste unsere Begeisterung für das Staatskirchenrecht gut zu katalysieren. Unsere Texte sollen Interesse wecken, Anstoß zum (Selber-)Denken geben und Manches kritisch hinterfragen. Wegen des Mottos „Von Studierenden für Studierende“ haben wir uns für Themen entschieden, die sich besonders an Kommilitoninnen und Kommilitonen richten: Den Rest des Beitrags lesen »