Das OVG Mecklenburg-Vorpommern hat in einem gerichtlichen Eilverfahren gegen mehrere Vorschriften der Verordnung der Landesregierung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Mecklenburg-Vorpommern (SARS-CoV-2 Bekämpfungsverordnung M-V) in der Fassung vom 03.04.2020 den Antrag abgelehnt und, soweit die Beteiligten übereinstimmend die Erledigung der Hauptsache erklärt haben, das Verfahren eingestellt. Das Gericht hat die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland zum Verfahren beigeladen. Den Rest des Beitrags lesen »