Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Untersagung der Teilnahme des Versammlungsleiters an der Kundgebung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ und die Anordnung zur Bestellung einer Ersatzversammlungsleitung für rechtswidrig erklärt. Im Nachgang zu der gestrigen Entscheidung, mit der die Beschränkungen der oben genannten Kundgebung für rechtswidrig erklärt wurden, hat die Stadt Frankfurt a.M. mit Verfügung vom 21.03.2024 dem Anmelder und Versammlungsleiter untersagt, an der Kundgebung teilzunehmen, sowie aufgegeben, eine Ersatzversammlungsleitung zu bestellen. Dies stützt sie auf die Anmeldung der Versammlung unter dem Motto „From the river to the sea“. Der Antragsteller, zugleich Anmelder und Versammlungsleiter, hat am 21.03.2024 gegen die Verfügung der Stadt erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass die Äußerung der Parole „From the river to the sea“ während der Versammlung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ in Frankfurt a.M. nicht untersagt werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Das OLG Frankfurt a.M. (OLG) hat entschieden, dass sämtliche zum evangelischen Kirchenapparat zu zählenden Stellen von der Entrichtung von Gerichtsgebühren befreit sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die für den 23.12.2023 geplante Versammlung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot des Aufzugs für den 23.12.2023 in der Zeit von 15 bis 20 Uhr in der Frankfurter Innenstadt für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass während der geplanten Versammlung „Frieden in Nahost“ in Frankfurt a.M. nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde die Beschränkung des am 16.12.2023 von 13 Uhr bis 16 Uhr stattfindenden Aufzuges in der Frankfurter Innenstadt (beginnend am Opernplatz durch die Innenstadt mit Abschlusskundgebung am Rathenauplatz) zu dem Thema „Frieden in Nahost“ für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des HessVGH hat bestätigt, dass bei der Kundgebung „Frieden in Nahost“ am 02.12.2023 in der Frankfurter Innenstadt unter anderem nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf und die Parolen „From the river to the sea“ sowie „Juden Kindermörder“ zu unterlassen sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG in Frankfurt a.M. hat diese festgestellt, dass Beschränkungen der oben genannten Kundgebung rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die Versammlung „Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die Kundgebung „Nie wieder Faschismus – Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!“ nicht stattfinden darf. Damit hat der HessVGH das von der Stadt Frankfurt a.M. ausgesprochene Verbot dieser Versammlung bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot der Versammlung am 21.10.2023 ab 15.00 Uhr auf dem Opernplatz in Frankfurt a.M. zu dem Thema „Frieden und Gerechtigkeit im Nahen Osten“ für rechtswidrig erklärt. Der Antragsteller und zugleich Anmelder der Versammlung, ein islamischer Verein, hat am 20.10.2023 gegen die Verbotsverfügung der Stadt ebenfalls vom 20.10.2023 erfolgreich um einstweiligen Rechtsschutz nachgesucht. Die Stadt hatte zuvor die Versammlung verboten. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die geplanten Versammlungen zum bewaffneten Nahostkonflikt in Frankfurt a.M. und Kassel stattfinden dürfen. Die Verbote der Stadt Frankfurt a.M. und der Stadt Kassel sind rechtswidrig. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Beschluss der für das Versammlungsrecht zuständigen 5. Kammer des VG Frankfurt a.M. wurde das Verbot der Versammlung am 14.10.2023 auf dem Opernplatz in Frankfurt a.M. zu dem Thema „Ein Freies Palästina“ für rechtswidrig erklärt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des HessVGH entschieden, dass das von der Stadt Frankfurt a.M. ausgesprochene Verbot der Versammlung „Ein Freies Palästina“ Bestand hat. Die gegen den Beschluss des VG Frankfurt a.M. gerichtete Beschwerde der Stadt hatte damit Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Erbeinsetzung eines Vereins, der in dieselbe hierarchische katholische Organisation wie die Pflegeeinrichtung der Erblasserin ohne Begründung eines Über- und Unterordnungsverhältnis eingebunden ist, kann wirksam sein. Die Begünstigung des juristisch von der Pflegeeinrichtung unabhängigen Vereins beinhaltet weder unmittelbar noch mittelbar einen Verstoß gegen die Verbotsnormen des Hessischen Heim- und Pflegegesetzes. Das OLG Frankfurt a.M. hat daher die Beschwerde des Sohnes der Erblasserin gegen die beabsichtigte Erbscheinserteilung an den Verein zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 3. Strafsenat des OLG Frankfurt a.M. befasste sich mit zwei Revisionen gegen Freisprüche wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung. In dem einen Verfahren bestätigte das OLG den Freispruch, in dem anderen hob es die Entscheidung auf und verwies die Sache zurück an das AG. Nicht jede üble oder auch rassistische Äußerung erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung (insbesondere nicht § 130 Abs. 1 StGB a.F.), so das OLG. Der Straftatbestand der Volksverhetzung ist eng gefasst und muss mit Blick auf die grundgesetzlich geschützte Meinungsfreiheit nach Art. 5 GG auch eng ausgelegt werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Die für den 05.10.2022 in Bad Nauheim geplante Versammlung zum Thema „Frieden, Freiheit und Selbstbestimmung sowie Lebenshaltungskosten und Verarmung“ darf trotz des jüdischen Feiertages „Jom Kippur“ an diesem Tag stattfinden, muss jedoch einen Mindestabstand zur Synagoge und zum jüdischen Friedhof einhalten. Das hat die 9. Kammer des VG Gießen entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Der HessVGH hat mit Beschluss vom 31.05.2022 einen Antrag des Landes Hessen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Wiesbaden vom 02.07.2021 abgelehnt. Mit dem angegriffenen Urteil hatte das VG das Land Hessen verurteilt, nach Maßgabe eines Bescheides vom 17.12.2012 in Kooperation mit dem Verein „Islamische Religionsgemeinschaft DITIB – Hessen e.V.“ an staatlichen Schulen in Hessen islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Den Rest des Beitrags lesen »