Das VG Münster hat durch einstweilige Anordnung festgestellt, dass die Verkaufsstellen in den außerhalb des Innenstadtzentrums gelegenen Gebieten „Dülmener Straße“ und „Dreischkamp“ in Coesfeld am Sonntag, dem 18. März 2018, nicht auf Grund der „ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen auf dem Gebiet der Stadt Coesfeld“ vom 22. Februar 2018 geöffnet sein dürfen. Damit hat das Gericht einem Antrag der Gewerkschaft ver.di stattgegeben, die sich gegen den verkaufsoffenen Sonntag in den genannten Bereichen gewandt hatte. Den Rest des Beitrags lesen »