Die Eltern eines Schülers, die ihren Sohn an einem Schultag nicht zur Schule schickten, um seine Teilnahme an einem Moscheebesuch zu verhindern, müssen das festgesetzte Bußgeld in Höhe von insgesamt € 50,– zahlen. Der I. Senat für Bußgeldsachen des SchlHOLG ließ die Rechtsbeschwerde der Eltern gegen das Urteil des AG Meldorf nicht zu. Den Rest des Beitrags lesen »