Das SächsOVG hat die Berufung gegen das Urteil des VG Leipzig vom 18.04.2016 – 5 K 2362/14 – nicht zugelassen, da es an einer ausreichenden Darlegung eines Zulassungsgrunds fehle. Das VG Leipzig hatte die Klage auf Erteilung einer Betriebserlaubnis für einen Kindergarten eines Trägers mit einem salafistischen Glaubensverständnis abgewiesen. Das Wohl von Kindern erfordere nach den Maßstäben des Grundgesetzes und des Kinder- und Jugendhilferechts einen auf die Integration in die Gesellschaft gerichteten erzieherischen Ansatz, der mit dem ausschließlich an Koran und Suna orientierten Glaubensverständnis des Trägers des Kindergartens nicht in Übereinstimmung gebracht werden könne. Den Rest des Beitrags lesen