Der HessVGH hat dem Eilantrag einer Gewerkschaft und einer kirchlichen Arbeitnehmerbewegung entsprochen, indem er die aufschiebende Wirkung einer möglichen Klage dieser Antragstellerinnen gegen die Allgemeinverfügung der Stadt Weilburg zur Öffnung von Verkaufsstellen in ihrem Stadtgebiet am Sonntag, dem 24.04.2022, anlässlich der Eröffnung des Frühlingsmarktes angeordnet hat. Zuvor hatte das VG Wiesbaden den Eilantrag der Antragstellerinnen abgelehnt. Die hiergegen erhobene Beschwerde war erfolgreich. Den Rest des Beitrags lesen »