Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass mehrere Beschränkungen der geplanten Versammlung „Stopp den Krieg in Gaza Retten Rafah“ in Frankfurt a.M. rechtswidrig sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 8. Senat des HessVGH hat entschieden, dass die Äußerung der Parole „From the river to the sea“ während der Versammlung „From the river to the sea – Palestine will be free! Für ein freies Palästina für ALLE Menschen!“ in Frankfurt a.M. nicht untersagt werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die für den 23.12.2023 geplante Versammlung „Stoppt den Genozid in Gaza! Schluss mit der Besatzung Palästinas!“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass während der geplanten Versammlung „Frieden in Nahost“ in Frankfurt a.M. nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des HessVGH hat bestätigt, dass bei der Kundgebung „Frieden in Nahost“ am 02.12.2023 in der Frankfurter Innenstadt unter anderem nicht zur Vernichtung Israels aufgerufen werden darf und die Parolen „From the river to the sea“ sowie „Juden Kindermörder“ zu unterlassen sind. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die Versammlung „Krieg beenden, Waffenstillstand in Palästina/Israel“ in Frankfurt a.M. stattfinden darf. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die Kundgebung „Nie wieder Faschismus – Erinnerung an die Reichspogromnacht wachhalten, Antisemitismus bekämpfen!“ nicht stattfinden darf. Damit hat der HessVGH das von der Stadt Frankfurt a.M. ausgesprochene Verbot dieser Versammlung bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs (HessVGH) hat entschieden, dass die geplanten Versammlungen zum bewaffneten Nahostkonflikt in Frankfurt a.M. und Kassel stattfinden dürfen. Die Verbote der Stadt Frankfurt a.M. und der Stadt Kassel sind rechtswidrig. Den Rest des Beitrags lesen »
Der 2. Senat des HessVGH entschieden, dass das von der Stadt Frankfurt a.M. ausgesprochene Verbot der Versammlung „Ein Freies Palästina“ Bestand hat. Die gegen den Beschluss des VG Frankfurt a.M. gerichtete Beschwerde der Stadt hatte damit Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »
Der HessVGH hat mit Beschluss vom 31.05.2022 einen Antrag des Landes Hessen auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Wiesbaden vom 02.07.2021 abgelehnt. Mit dem angegriffenen Urteil hatte das VG das Land Hessen verurteilt, nach Maßgabe eines Bescheides vom 17.12.2012 in Kooperation mit dem Verein „Islamische Religionsgemeinschaft DITIB – Hessen e.V.“ an staatlichen Schulen in Hessen islamischen Religionsunterricht zu erteilen. Den Rest des Beitrags lesen »
Die vierzigtägigen Gebetsmahnwachen von Abtreibungsgegnern dürfen auf der gegenüberliegenden Seite des Plateaus vor der Beratungsstelle von pro familia in der Palmengartenstraße in Frankfurt a.M. stattfinden. Das hat der HessVGH in Kassel entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Der HessVGH hat entschieden, dass einem syrischen Asylbewerber nicht allein deshalb die Flüchtlingseigenschaft zuzuerkennen ist, weil er sich dem Wehrdienst durch Flucht in das Ausland entzogen hat. Den Rest des Beitrags lesen »
Der HessVGH hat entschieden, dass die vorübergehende Untersagung von Zusammenkünften in Kirchen, Moscheen usw. während der Corona-Pandemie nicht außer Vollzug gesetzt wird. Ein entsprechender Eilantrag wurde abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »
Mit Urteil vom 21.11.2017 hat der HessVGH ein Urteil des VG Gießen aufgehoben und die Klage eines staatenlosen Palästinensers auf Einbürgerung in den deutschen Staatsverband abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen
Der für das Beamtenrecht zuständige 1. Senat des HessVGH hat das für Rechtsreferendarinnen islamischen Glaubens – die während ihrer Ausbildung ein Kopftuch tragen – geltende Verbot bestätigt, keine Tätigkeiten auszuüben, bei denen sie von Bürgerinnen und Bürgern als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden können. In der Praxis bedeutet dies insbesondere, dass Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen dürfen, sondern im Zuschauerraum der Sitzung beiwohnen können, keine Sitzungsleitung und/oder Beweisaufnahmen durchführen dürfen, keine Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungsausschusssitzungen leiten können. Den Rest des Beitrags lesen