Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse zur Anzahl der Verfahren, die durch Paralleljustizsysteme in den letzten vier Jahren in Deutschland durchgeführt wurden, und über eine mögliche Zunahme von Scharia-Gerichten vor. Zuständig für die Durchführung von Straf- und Zivilverfahren seien im Übrigen die Länder, schreibt die Bundesregierung in der Antwort (BT-Dr 19/4232) auf eine Kleine Anfrage (BT-Dr 19/3934) der AfD-Fraktion. Den Rest des Beitrags lesen »