Die Staatsregierung hat heute nach Abschluss der Verbandsanhörung den Gesetzentwurf über Verbote der Gesichtsverhüllung in Bayern beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Zu unserem freiheitlichen demokratischen Werteverständnis gehört eine Kultur der offenen Kommunikation in Sprache, Mimik und Gestik. Eine Gesichtsverhüllung widerspricht dieser Kommunikationskultur.“ Der Innenminister kündigte an, entsprechende Verbote in das Beamtengesetz, das Hochschulgesetz, das Gesetz für das Erziehungs- und Unterrichtswesen, das Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz sowie in das Landeswahlgesetz aufzunehmen. Außerdem sollen das Polizeiaufgabengesetz, das Landesstraf- und Verordnungsgesetz sowie die Landeswahlordnung entsprechend ergänzt werden. Den Rest des Beitrags lesen