Die Verwaltungsgemeinschaft Mistelbach erteilte dem Burschenverein „Frohsinn Pittersdorf“ eine gaststättenrechtliche Gestattung zur Durchführung der „Pittersdorfer Kirchweih“ im September 2015. Dabei wurden Musikdarbietungen am Donnerstag bis 22.00 Uhr, am Freitag auf Samstag bis 2.00 Uhr, am Samstag auf Sonntag bis 2.00 Uhr, am Sonntag bis 24.00 Uhr sowie am Montag bis 22.00 Uhr gestattet. Der Festplatzbetrieb sollte jeweils eine Stunde länger erfolgen dürfen. Zwei Anwohner machten mit ihren Klagen insbesondere unzumutbare Lärmeinwirkungen geltend. Den Rest des Beitrags lesen »