Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich CDU/CSU in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 7 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013.
Arbeitsrecht
„Zahlreiche Leistungen kirchlicher Einrichtungen für unser Gemeinwesen sind nur möglich, weil die Kirchen im erheblichen Umfang eigene Mittel beisteuern und Kirchenmitglieder sich ehrenamtlich engagieren. Zugleich unterstützt unser Staat zu Recht diese kirchlichen Dienste umfangreich. Dabei achtet er die kirchliche Prägung der entsprechenden Einrichtungen, die auch im kirchlichen Arbeitsrecht zum Ausdruck kommen.“ (5.9, S. 109 f.)
Asyl
„Wir treten … für den Schutz politisch Verfolgter ein, wie es unserem Grundgesetz und der aus unserem christlich geprägten Menschenbild entspringenden Verantwortung entspricht. Wer politisch verfolgt wird und schutzbedürftig ist, muss auf Deutschland vertrauen können. Deshalb bekennen wir uns zum Grundrecht auf Asyl. Wir setzen uns auch im Interesse der Betroffenen für zügige Verfahren bei Ausländerbehörden und Verwaltungsgerichten ein.“ (4.3, S. 66)
Denkmalschutz
„Alte Dorfkirchen, Fachwerkhäuser, Burgen oder Schlösser: In unserem Land gibt es rund 1,3 Mio. Denkmäler. Es gehört zu den wichtigsten Aufgaben unserer Kulturnation, diese einzigartigen Bauten zu schützen. Wir stehen verlässlich zu dieser Verpflichtung und werden uns weiter für den Erhalt und Schutz unseres Bauerbes einsetzen.“ (5.6, S. 104)
Ehrenamt
„Wir gestalten Politik für diejenigen, die sich um ihre Kinder, Enkel und Familien kümmern und mit ihrem ehrenamtlichen Engagement zu einem guten Miteinander in unserem Land beitragen. Diese Männer und Frauen sind die Helden des Alltags, die unser Land stark machen. Sie brauchen einen verlässlichen Staat, der ihnen und ihren Familien Sicherheit und Stabilität gibt. Deshalb wollen wir alle Familien noch besser unterstützen, während Rot-Grün auch Familien belasten will. Für uns zählen die Entscheidungen der Familien, wie sie ihr Leben gestalten wollen. Denn als Parteien mit einem christlichen Menschenbild vertrauen wir den Menschen und ihren Entscheidungen. Rotgrüne Bevormundungspolitik lehnen wir ab.“ (Präambel, S. 5)
Entwicklungszusammenarbeit
„Die Entwicklungspolitik von CDU und CSU ist wertebestimmt und liegt zugleich im Interesse Deutschlands. Sie beruht auf unserem christlichen Bild vom Menschen und der Solidarität mit den Armen und Unterdrückten. Die Würde des Menschen steht im Mittelpunkt unseres internationalen Einsatzes für nachhaltige Entwicklung…
Engagierte Bürger sind die wichtigsten Anwälte einer starken Entwicklungspolitik. Staatliche und nicht-staatliche Entwicklungszusammenarbeit ergänzen sich wirkungsvoll. Wir werden deshalb die Zusammenarbeit mit den Kirchen, den entwicklungspolitischen Nichtregierungsorganisationen und den politischen Stiftungen verbreitern und vertiefen. Dies gilt auch für wohltätige Förderer und Stiftungen, die die internationale Entwicklungszusammenarbeit zunehmend beeinflussen.“ (6.4, S. 124 ff.)
Europa
„Wir wollen ein Europa, das sich zu seinen christlich-abendländischen Wurzeln und den Ideen der Aufklärung bekennt und aus ihnen lebt. Wir halten an unserem Ziel fest, die im Grundgesetz betonte Verantwortung vor Gott auch im EU-Vertrag deutlich zu machen.“ (1, S. 11)
Integration
„Vielfalt braucht Zusammenhalt. Deshalb haben wir die Integrationspolitik in das Zentrum politischen Handelns gerückt und umfangreiche Angebote für eine gelingende Integration geschaffen. CDU und CSU treten zugleich Integrationsverweigerern entschieden entgegen, auch im Interesse der großen Mehrheit rechtstreuer Zuwanderer. Wer unsere Unterstützung will, muss durch sein Verhalten den Willen zur Integration deutlich machen. Wer sich seinen Pflichten entzieht, muss mit Folgen für seinen Aufenthaltsstatus und seine Leistungsansprüche rechnen.
Wenn religiös oder kulturell übermittelte Traditionen zu einer Missachtung unserer Rechtsordnung führen, dürfen wir dies nicht akzeptieren. Der Abschottung in Parallelgesellschaften und islamischen Sondergerichten außerhalb unserer Rechtsordnung treten wir entschieden entgegen. Wir erwarten dabei auch von den muslimischen Verbänden ein erkennbareres Gegensteuern. CDU und CSU rufen deshalb die muslimischen Verbände zu einer engen Zusammenarbeit auf.“ (4.3, S. 66)
Ländliche Räume
„Wir wollen ein lebendiges Miteinander in Dörfern und Gemeinden. Angesichts der Veränderung in der Bevölkerungsstruktur ist dies eine besondere Herausforderung. Deshalb geht es uns auch um die Unterstützung des Gemeinwesens und der Heimatkultur, um die Stärkung von Vereinen und Ehrenamt und einen familienfreundlichen Ausbau von Betreuungsplätzen, damit auch junge Familien eine Perspektive finden. Landfrauen, Landjugend, Feuerwehr, Sportvereine, Sozialverbände, kirchliche Gruppen und Vereinigungen der demokratischen Parteien sind eine starke Säule des Engagements in den ländlichen Regionen. Sie werden wir weiterhin verlässlich unterstützen und in die Entscheidungsprozesse einbinden.“ (5.2, S. 90)
Menschenfeindlichkeit
„CDU und CSU treten jeder Form von Extremismus, jeder Form von Gewalt und Terror entschieden entgegen, unabhängig davon, ob es sich um Rechts- oder Linksextremisten oder gewaltbereite Islamisten handelt. So sehr sich Extremisten auch in ihren Zielsetzungen unterscheiden, so ähnlich sind sie sich in ihrem Hass auf unsere demokratische Gesellschaft und die sie tragenden Werte. Deshalb nehmen wir das gesamte Spektrum des politischen und religiösen Extremismus in den Blick. Die wehrhafte Demokratie darf auf keinem Auge blind sein…
CDU und CSU werden Länder und Kommunen in ihrem Kampf gegen Extremismus vor Ort stärken. Dazu gehört die Beratung im Umgang mit Verfassungsfeinden in kommunalen Gremien, Einrichtungen oder örtlichen Strukturen. Wichtige Partner sind hierbei vor allem Vereine und Verbände, insbesondere Jugendverbände, u.a. des Sports, der Feuerwehr, der Kirchen, der Religionsgemeinschaften und der Wohlfahrtspflege. CDU und CSU werden weiterhin dafür sorgen, dass öffentliche Gelder zur Extremismusbekämpfung nur an Einrichtungen vergeben werden, die sich zu Freiheit und Demokratie bekennen.“ (6.1, S. 114 f.)
Menschenrechte
„Unser weltweites Engagement für die universellen und unteilbaren Menschenrechte beruht auf unserem christlichen Menschenbild und dem Verfassungsgebot, die unantastbare Würde des Menschen zu achten und zu schützen. Die Achtung der Würde und Rechte jedes einzelnen Menschen ist Fundament für die demokratische, freiheitliche, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung eines jeden Landes. Menschenrechtsverletzungen sind Verbrechen. Sie bedrohen den Frieden und die internationale Sicherheit. CDU und CSU werden auch künftig die zu Gebote stehenden Mittel einsetzen, um Menschenrechte zu verteidigen.
Die Solidarität mit benachteiligten und unterdrückten religiösen Minderheiten ist uns ein besonderes Anliegen. Wir treten weltweit für Religionsfreiheit aller Menschen ein. Dazu gehört der beharrliche Einsatz für Christen in über 50 Ländern, die wegen ihres Glaubens bedrängt, verfolgt und vertrieben werden. Ihre Zahl geht in die Millionen. Wir wenden uns zugleich entschieden gegen jede Form des Antisemitismus.“ (6.3, S. 121)
Reformation
„Im Jahr 2017 erinnert Deutschland an den Beginn der Reformation vor 500 Jahren. Hierbei handelt es sich um ein Ereignis von Weltrang, das es uns auch ermöglicht, die christliche Prägung unseres Landes zu verdeutlichen. Zahlreiche Schauplätze der Reformation in Ost und West wie die Lutherstadt Wittenberg oder die alte Reichsstadt Augsburg zeugen von der nationalen Bedeutung dieses Ereignisses. Deshalb werden wir das Jubiläum in seiner Vorbereitung und Durchführung unterstützen.“ (5.6, S. 104)
Religions- und Weltanschauungsrecht
„Die Bereitschaft vieler Menschen in unserem Land, für sich und andere Verantwortung zu übernehmen und Gemeinsinn zu zeigen, gründet in der Orientierung an Werten, die häufig Ausdruck einer persönlichen Glaubensüberzeugung und Weltanschauung sind. Insofern leisten die Kirchen und Religionsgemeinschaften auch einen wichtigen Beitrag für unser Gemeinwesen insgesamt.
CDU und CSU bekennen sich ausdrücklich zur christlichen Prägung unseres Landes wie auch zum Respekt vor jeder Glaubensüberzeugung.
Diese christliche Prägung zeigt sich auch in der herausragenden Rolle, die die christlichen Kirchen und ihre Wohlfahrtsverbände in vielen Bereichen unserer Gesellschaft spielen. Dies gilt nicht zuletzt im Bildungs-, Gesundheits- und Sozialbereich, bei der Betreuung, Pflege und Beratung von Menschen sowie in der Kultur. Kirchliche Aktivitäten fördern vielfach die Solidarität vor Ort. Aber auch darüber hinaus stärken sie die Beziehungen mit vielen Teilen der Welt. Zudem hat auch die Zuwanderung in den letzten Jahrzehnten zu einer größeren Vielfalt christlicher Kirchen und Gemeinden in unserem Land geführt.
Zahlreiche Leistungen kirchlicher Einrichtungen für unser Gemeinwesen sind nur möglich, weil die Kirchen im erheblichen Umfang eigene Mittel beisteuern und Kirchenmitglieder sich ehrenamtlich engagieren. Zugleich unterstützt unser Staat zu Recht diese kirchlichen Dienste umfangreich. Dabei achtet er die kirchliche Prägung der entsprechenden Einrichtungen, die auch im kirchlichen Arbeitsrecht zum Ausdruck kommen.
Besonders dankbar sind wir für das Wiedererstarken jüdischen Lebens in Deutschland – auch durch die Zuwanderung zahlreicher neuer Gemeindemitglieder aus der früheren Sowjetunion. Wir unterstützen die jüdischen Gemeinden und die jüdische Wohlfahrtspflege, zum Beispiel bei der Integration dieser Zuwanderer.
Den vielfältigen Beiträgen muslimischer Vereine und Verbände zu unserem Gemeinwesen – etwa zur Integration muslimischer Zuwanderer und ihrer Nachkommen in unsere Gesellschaft, wie auch zum Dialog zwischen den Kulturen und Religionen – gilt unsere Wertschätzung und Unterstützung. In diesem Sinne wollen wir die deutsche Islamkonferenz fortsetzen.
Dabei ist das bewährte Staatskirchenrecht in unserem Land auch eine geeignete Grundlage für eine umfassende partnerschaftliche Zusammenarbeit mit allen Religionsgemeinschaften.“ (5.9, S. 109 f.)
„Unsere Politik ist geprägt vom christlichen Menschenbild.“ (Wahlaufruf, S. 126)
Schule
„Neben den öffentlichen Schulen bereichern Schulen in freier und privater Trägerschaft unsere Bildungslandschaft und fördern den Wettbewerb zwischen den Schulen. Sie sind Ausdruck eines großen bürgerschaftlichen und kirchlichen Engagements. Wir stehen verlässlich zu unserer Unterstützung dieser Schulen.
Religionsunterricht muss als eigenständiges Fach an unseren Schulen verankert sein. Wer wie die Grünen die Abschaffung des konfessionsgebundenen Religionsunterrichts fordert, ebnet den Weg zu einer Aushöhlung der für unsere Gesellschaft prägenden christlichen Werte. Dem stellen wir uns entschieden entgegen. Andere Unterrichtsinhalte wie Philosophie oder Ethik sind kein Ersatz für den Religionsunterricht und erfüllen schwerlich den Auftrag unseres Grundgesetzes. Auf der Grundlage der Verfassung treten wir auch für islamischen Religionsunterricht an den Schulen ein.“ (3.1, S. 33 f.)
Terrorismus
„Wir wollen, dass alle Menschen in Deutschland frei und sicher leben können – zu Hause, in Straßen, auf Plätzen, in Bussen oder Bahnen, bei Tag oder bei Nacht ebenso wie auch angesichts der Gefahren, die zum Beispiel mit dem islamistischen Terrorismus verbunden sind.“ (Präambel, S. 9)
„Beim Kampf gegen den Terrorismus ändern sich die Herausforderungen stetig. Deshalb gilt es, Angemessenheit und Wirksamkeit der bestehenden Mittel fortwährend zu prüfen. Wir setzen uns dafür ein, dass gegen jede Form von extremistischen und terroristischen Bestrebungen alle verfassungs- und vereinsrechtlichen Mittel, wie etwa Vereinsverbote, konsequent genutzt werden. Für ausländische Straftäter wollen wir das Ausweisungsrecht verschärfen. Wer religiösen Hass predigt oder Gewalt zur Durchsetzung seiner religiösen Ziele anwendet, missachtet unsere Grundwerte und muss damit rechnen, ausgewiesen zu werden.“ (6.1, S. 115)
Anmerkung der Redaktion
Die Serie wird mit einer thematischen Darstellung nach Politikfeldern und Schlagworten fortgesetzt.
Dr. Georg Neureither hatte von 2000 bis 2013 in verschiedenen juristischen Verlagen leitende Positionen inne. Er ist u.a. Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg und Gründer der Internetseite „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“.
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