VG Koblenz: Keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht aus Glaubens- und Gewissensgründen

Ein Anspruch auf Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht wegen eines besonderen Härtefalles kann weder auf ein Leistungsverweigerungsrecht noch darauf gestützt werden, das Programm verstoße gegen die Glaubens- und Gewissensfreiheit. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Kein Anspruch auf Neupflanzung eines Friedbaums mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm

Der Nutzungsberechtigte der einer Rotbuche zugeordneten Grabstelle auf einem Waldfriedhof hat nach der Fällung des Baumes keinen Anspruch auf die Neupflanzung eines Baumes mit einem Stammdurchmesser von mindestens 20 cm. Dies entschied das VG Koblenz und wies eine entsprechende Klage ab. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Klage auf „jagdrechtliche Befriedung“ von Grundstückseigentum hat Erfolg

Das VG Koblenz hat der Klage von zwei Grundstückseigentümern stattgegeben, auf ihren Grundstücken die Ausübung der Jagd aus ethischen Gründen zu verbieten. Die Kläger sind Eheleute und verfügen über eine Vielzahl von teilweise nicht zusammenhängenden Einzelgrundstücken innerhalb eines gemeinschaftlichen Jagdbezirks. Sie beantragten bei dem Beklagten die jagdrechtliche Befriedung ihres Grundeigentums und brachten u.a. vor, sie seien seit 1986 Vegetarier und könnten es aus Gewissensgründen nicht ertragen, wenn auf ihren Grundstücken Tiere von Treibern und Hunden gehetzt und von Jägern getötet würden. Der Beklagte lehnte den Antrag der Kläger ab, die nach erfolglosem Widerspruchsverfahren beim VG Koblenz um Rechtsschutz nachsuchten. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Einstellung der Förderung von Kindertagesstätten in freier Trägerschaft teilweise ermessensfehlerhaft

Der Kläger, ein evangelischer Trägerverbund, betrieb im Zuständigkeitsbereich des Rhein-Hunsrück-Kreises mehrere Kindertagesstätten, darunter die Einrichtungen in Argenthal und Nannhausen („Am Schmiedelpark“). Die Kita in Argenthal wurde bereits seit mehreren Jahrzehnten von dem beklagten Rhein-Hunsrück-Kreis durch anteilige Zahlung des gesetzlichen Trägeranteils an den Personalkosten finanziell unterstützt. Dagegen besteht die Kita „Am Schmiedelpark“ in der heutigen Form erst seit September 2014. Bei der Planung dieser neuen Einrichtung arbeiteten der Trägerverbund und der Rhein-Hunsrück-Kreis eng zusammen. Dabei einigten sie sich auf eine Übernahme der Trägerschaft durch den Kläger. Im Gegenzug sagte der Landkreis zu, den Trägeranteil an den Personalkosten vollständig zu übernehmen. Nur kurze Zeit später kam es jedoch in den Gremien des Rhein-Hunsrück-Kreises zu Diskussionen über die weitere finanzielle Förderung freier, so auch kirchlicher, Träger. Am 30.11.2015 beschloss der Kreisausschuss des Landkreises schließlich, die freiwilligen Leistungen an freie Träger ab dem 01.09.2016 insgesamt einzustellen. Dementsprechend entschied der Landkreis, für die Einrichtung „Am Schmiedelpark“ ab September 2016 keinen Zuschuss zu den Personalkosten mehr zu gewähren. Hiergegen erhob der Trägerverbund erfolgreich Widerspruch und erreichte eine Verlängerung der Förderung bis Ende des Jahres 2016. Da der Landkreis in der Folge die Gewährung von Zuschüssen für das Jahr 2017 betreffend beide Kitas ablehnte, erhob der Kläger beim VG Koblenz Klage mit dem Ziel, der Rhein-Hunsrück-Kreis möge über seinen Antrag auf Zuschuss zu den Personalkosten i.H.v. € 87.925,00 für die Kita „Am Schmiedelpark“ und i.H.v. € 57.407,20 für die Kita Argenthal neu entscheiden. Die Klage hatte nur teilweise Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Kein Anspruch auf Ausbildung zum Bundespolizeibeamten bei Verbreitung islamistischen Gedankenguts

Das VG Koblenz hat den Eilantrag eines jungen Manns abgelehnt, mit dem dieser seine Einstellung zur Ausbildung zum Bundespolizeibeamten erzwingen wollte. Auf dem Computer des Stellenbewerbers befanden sich ein Video sowie weitere Dokumente islamistischen Inhalts, die dieser unter seinem Profil in einem sozialen Internet-Netzwerk eingestellt hatte. Das Video enthielt eine Passage, wonach es eine größere Sünde sei, nicht zu beten, als einen Menschen zu töten. Vor diesem Hintergrund lehnte die Bundespolizeiakademie seine Einstellung ab. Den Rest des Beitrags lesen

VG Koblenz: Kein Anspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Reihengrab

Das VG Koblenz hat eine Klage auf Verlängerung des Nutzungsrechts an einem Reihengrab abgewiesen. Der im Jahr 1982 verstorbene Vater der Klägerin war in einem Reihengrab auf dem Friedhof der beklagten Ortsgemeinde bestattet. Nachdem die Beklagte Anfang des Jahres 2015 die Einebnung des Grabes gefordert hatte, beantragte die Klägerin die Verlängerung des Nutzungsrechts. Dies lehnte die Beklagte mit der Begründung ab, die Ruhezeit des Verstorbenen habe mittlerweile geendet und nach der Friedhofssatzung sei ein Wiedererwerb bzw. die Verlängerung des Nutzungsrechts an Reihengrabstätten nicht möglich. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Gebührenverzeichnis der Stadt Idar-Oberstein für Grabherstellung unwirksam

Die Stadt Idar-Oberstein verlangte von der Klägerin nach der Bestattung ihrer Mutter auf einem städtischen Friedhof (Erdbestattung in einem Doppelgrab) Gebühren in Höhe von zuletzt 2.438,00 €. In dem Festsetzungsbescheid waren u.a. Gebühren für die Grabherstellung in Höhe von 890,00 € sowie ein hierauf bezogener Gebührenzuschlag in Höhe von 100% für die an einem Samstag durchgeführte Bestattung, d.h. weitere 890,00 € enthalten. Die dagegen nach erfolglosem Widerspruch erhobene Klage der Klägerin hatte Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Keine Verletzung von Nachbarrechten wegen der Zulassung eines Gebetshauses

Der Beigeladene gehört dem Verband der Islamischen Kulturzentren e.V. (VIKZ) an, der Eigentümer eines im Innenbereich von Bendorf gelegenen Hausgrundstücks ist. Der Landkreis Mayen-Koblenz erteilte ihm einen Bauvorbescheid zur Umnutzung des Erdgeschosses des Wohnhauses in ein Gebetshaus mit jeweils einem Gebetsraum für Männer und für Frauen nebst Nebenräumen mit dem Hinweis, das Vorhaben sei zulässig, wenn es dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme Rechnung trage und die erforderlichen Kfz-Stellplätze bei der Bauantragstellung nachgewiesen würden. Die hiergegen erhobene Klage einer Gesellschaft, der ein in unmittelbarer Nachbarschaft gelegenes Mehrfamilienwohnhaus gehört, wurde vom VG Koblenz rechtskräftig abgewiesen. Bereits zuvor hatte die Beigeladene die Baugenehmigung unter Vorlage von Planzeichnungen beantragt und einen Stellplatznachweis über neun vorhandene Stellplätze vorgelegt. Im Dezember 2014 genehmigte der Landkreis das Vorhaben, machte den Stellplatznachweis zum Bestandteil der Genehmigung und beschränkte die Nutzungszeiten für das Gebetshaus auf die Tageszeit (6.00 Uhr bis 22.00 Uhr). Hiermit war die Gesellschaft wiederum nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage. Auch diese Klage wurde abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Kirchensteuer wurde zu Recht erhoben

Das VG Koblenz hat die Klage eines Ehepaars gegen die Erhebung von Kirchensteuer abgewiesen. Mit ihrer Klage wenden sich die Eheleute gegen die Festsetzung der römisch-katholischen Kirchensteuer durch das beklagte Land. Sie sind der Auffassung, die Kirchensteuerpflicht verletze die vom Grundgesetz gewährleistete Religionsfreiheit sowie den Gleichbehandlungsgrundsatz. Gleichzeitig seien auch die entsprechenden Vorschriften der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verletzt. Die Erhebung von Kirchensteuer sei nicht Bestandteil der Religionsausübung innerhalb der römisch-katholischen Kirche. Auch müsse gesehen werden, dass immer weniger Menschen Mitglied einer der großen christlichen Kirchen seien. Diesem gesellschaftlichen Wandel müsse die Verfassung Rechnung tragen. Eine Kirchensteuerpflicht sei nicht mehr zeitgemäß. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Keine Nachbarrechtsverletzung durch Bauvorbescheid für Gebetshaus

Der Beigeladene, ein eingetragener Verein, möchte das Erdgeschoss eines in der Innenstadt von Bendorf gelegenen Wohnhauses in ein Gebetshaus umnutzen. Hierzu richtete er an den Landkreis Mayen-Koblenz eine Bauvoranfrage zur Umnutzung des Erdgeschosses. In der Anfrage ist ausgeführt, nach islamischem Brauch sei für das Gebet absolute Ruhe erforderlich. Lärmbelästigungen für die Nachbarn seien nicht zu erwarten. Geprüft werden solle, ob die Anzahl und Anordnung der geplanten Stellplätze und die beabsichtigte Nutzung bauplanungsrechtlich zulässig seien. Daraufhin erteilte der Landkreis im Einvernehmen mit der Stadt Bendorf einen positiven Bauvorbescheid. Hierin ist ausgeführt, die Nutzungsänderung sei bauplanungsrechtlich zulässig, wenn bei der Ausführung und dem Betrieb des Vorhabens dem Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme ausreichend Rechnung getragen werde. Die erforderlichen Kfz-Stellplätze seien bei der Bauantragstellung nachzuweisen. Mit dieser Entscheidung war ein Nachbar nicht einverstanden und erhob Widerspruch sowie in der Folge Untätigkeitsklage. Die Klage blieb ohne Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Kindergarten einer Kirchengemeinde darf auch als Haupt- und Nebenstelle betrieben werden

Die klagende Kirchengemeinde betreibt einen vierzügigen Kindergarten in Nentershausen. Nachdem sie im Januar 2012 auch die Trägerschaft des einzügigen Kindergartens in der ca. 2,5 km entfernten Nachbargemeinde Görgeshausen übernommen hatte, beantragte sie beim beklagten Land die Erweiterung ihrer Betriebserlaubnis betreffend den Kindergarten in Nentershausen. Dieser soll nach dem Willen der Klägerin zukünftig als eine fünfzügige Einrichtung mit Hauptstelle in Nentershausen und einer Nebenstelle in Görgeshausen betrieben werden. Diesen Antrag lehnte das beklagte Land ab. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Keine straßenrechtliche Sondernutzungserlaubnis für religiösen Verkaufs- und Infostand beim Kloster Maria Laach

Die Straßenbauverwaltung des Landes schloss mit der Vereinigung der Benediktiner des Klosters Maria Laach im Jahr 2010 eine als Pachtvertrag bezeichnete Vereinbarung, die der Klosterbruderschaft die Benutzung der Unterführung der L 113 gestattet. Diese Unterführung wurde errichtet, um die Sicherheit des Fußgängerverkehrs zu gewährleisten. Sie wird insbesondere von Besuchern benutzt, die ihr Fahrzeug auf einem privaten Großparkplatz abstellen und von dort die Klosteranlagen aufsuchen. Nach Meinungsverschiedenheiten zwischen der Vereinigung der Benediktiner und dem Kläger bat dieser im April 2013 die Straßenbauverwaltung, ihm für die Monate Mai bis Dezember 2013 eine Sondernutzungserlaubnis zu erteilen. Er beabsichtige, einmal im Monat einen kleinen Tisch und eine Staffelei im Bereich des Durchgangs vom Parkplatz zur Klosteranlage Maria Laach aufzustellen, um für eine von ihm verfasste religiöse Schrift, einen diese erläuternden Flyer sowie einen christlichen Symbol-Anhänger zu werben. Die Straßenbauverwaltung lehnte diesen Antrag ab. Den hiergegen erhobenen Widerspruch wies der Landesbetrieb Mobilität zurück. Daraufhin beantragte der Kläger beim VG Koblenz die Feststellung, dass die Ablehnung seines für das Jahr 2013 gestellten Antrags rechtswidrig gewesen sei. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Evangelische Kirche im Rheinland muss sich an Kosten für Schulsportanlage in Meisenheim beteiligen

Das VG Koblenz stellte in einem Grundurteil fest, dass ein vertraglicher Anspruch der Verbandsgemeinde Meisenheim auf die jährliche Kostenbeteiligung der Evangelischen Kirche im Rheinland besteht. Danach ist die Evangelische Kirche verpflichtet, den auf sie entfallenden Anteil der Betriebs-, Unterhaltungs- und Bewirtschaftungskosten zu entrichten. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Unwirksame Gebührenregelung für Urnenräumung in einer Friedhofsgebührensatzung

Die Klägerin ließ 2011 die Urne mit der Asche einer Angehörigen in der Urnenwand auf dem Friedhof der Ortsgemeinde Weitersburg bestatten. Hierfür zahlte sie eine Nutzungsgebühr. Zudem verlangte die Kommune in einem gesonderten Bescheid gemäß ihrer damals geltenden Friedhofsgebührensatzung für die zukünftige Räumung einer Grabstelle nach Ablauf der Nutzungszeit eine Gebühr von 200 € mit dem Hinweis, der Betrag werde erstattet, falls die Nutzungsberechtigte die Grabstelle selbst räume. Hiergegen legte die Klägerin rechtzeitig Widerspruch ein, über den bisher noch nicht entschieden worden ist. Deshalb erhob sie eine Untätigkeitsklage. Mit Wirkung vom 01.01.2014 änderte die Ortsgemeinde Weitersburg ihre Satzung. Nunmehr verlangt sie für die Räumung von Grabstellen unterschiedliche Gebühren, u.a. für die Räumung einer Urne aus der Urnenwand 203 € und eines Doppelwahlgrabes 544 €. Die Untätigkeitsklage hatte Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Grundstückseigentümer muss Jagd trotz ethischer Ablehnung zunächst weiter dulden

Ein Grundeigentümer, der geltend macht, durch das derzeit noch geltende staatliche Recht europarechtswidrig zur Duldung der Jagd auf seinen Grundstücken verpflichtet zu werden, hat keinen Anspruch darauf, dass der Jagdbetrieb bis zum Inkrafttreten einer gesetzlichen Neuregelung einstweilen unterbleibt. Das ergibt sich aus einem Beschluss des VG Koblenz. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Koblenz: Kein Anspruch einer katholischen Kirchengemeinde auf Übernahme von Kosten für Untersuchungen und Impfungen des Kindergartenpersonals

Die katholische Kirchengemeinde St. Martin in Bad Ems beantragte beim Rhein-Lahn-Kreis als Träger des Jugendamtes die Erstattung von Personalkosten nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz (KitaG). Unter anderem bat sie um die Übernahme von Kosten für ärztliche Pflichtuntersuchungen und Impfungen für die Jahre 2007 bis 2009 i.H.v. 1.913,71 €, die für das im Kindergarten beschäftigte Personal angefallen waren. Dies lehnte der Landkreis ab. Hiermit war die Kirchengemeinde nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die das VG Koblenz abwies. Den Rest des Beitrags lesen »