In dem äußerungsrechtlichen Streit zwischen dem Kläger A. M. und der Beklagten C. Knobloch, der Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, erging am 19.01.2018 das Urteil des LG München I im Hauptsacheverfahren. Vorausgegangen war ein einstweiliges Verfügungsverfahren. In diesem war der Beklagten zunächst mit Urteil des LG München I vom 30.11.2016 vorläufig die Äußerung „A. M. ist für seine antisemitischen Äußerungen regelrecht berüchtigt“ untersagt worden. Den Rest des Beitrags lesen