Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Was Unbehagen an der Söderschen „Kreuzerhöhung”, was Pein an ihr bereitet, ist, dass sie einen Gegenstand des Individuellen in den Bereich des Staatlichen hievt. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Was Unbehagen an der Söderschen „Kreuzerhöhung”, was Pein an ihr bereitet, ist, dass sie einen Gegenstand des Individuellen in den Bereich des Staatlichen hievt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das ArbG Aachen hat festgestellt, dass § 19 MVG-EKD, nach dem die Mitglieder einer Mitarbeitervertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt ausüben, als kirchenrechtliche Regelung kein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Sturz der Monarchien in der deutschen Novemberrevolution 1918 besiegelte auch das Schicksal des jahrhundertealten landesherrlichen Kirchenregiments. Das für den Protestantismus in Deutschland so typische Bündnis von Thron und Altar zerbrach. Obwohl es bereits im 19. Jahrhundert gewisse Verselbständigungstendenzen der evangelischen Landeskirchen gegenüber dem Staat gegeben hatte, markierte der Vorgang eine bis dahin kaum für vorstellbar gehaltene Zäsur. Horst Dreier beleuchtet sowohl die Vorgeschichte wie auch die insbesondere in Preußen turbulente Ereignisgeschichte dieses gewaltigen staatskirchenrechtlichen Umbruches. Den Rest des Beitrags lesen »
In today’s Chamber judgment in the case of Theodorou and Tsotsorou v. Greece (application no. 57854/15) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 12 (right to marry) of the European Convention on Human Rights. The case concerned a judicial decision annulling the marriage of Ms Tsotsorou and Mr Theodorou on the grounds that Ms Tsotsorou was Mr Theodorou’s former sister-in-law. On the basis of Article 1357 of the Civil Code – which prohibits, in particular, marriage between persons of collateral affinity up to the third degree –, the Greek courts annulled the applicants’ marriage, 10 years after it had been entered into, and held that the individuals in question were related in collateral affinity to the second degree. The Court found that the annulment of the applicants’ marriage had disproportionately restricted their right to marry to such an extent that the very essence of that right had been impaired. Den Rest des Beitrags lesen »
The applicants, Georgios Theodorou and Sophia Tsotsorou, are Greek nationals who were born in 1951 and 1957 respectively. They live in Koropi (Greece). The case concerns a judicial decision annulling the applicants’ – religious – marriage. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Verfasser setzt er sich in diesem Buch kritisch mit dem Recht der Religionen auseinander, insbesondere mit den konstitutionellen Grundlagen des Christentums und des Islams. Dabei werden die Diskrepanzen zwischen den verschiedenen Glaubensrichtungen deutlich herausgearbeitet, die sich aus dem Spannungsverhältnis einer säkularen Verfassung und der religiös begründeten Scharia ergeben. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse vor, inwieweit die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) Einfluss bei der Einrichtung und Lehre der Islamischen Theologie an deutschen Universitäten nimmt. Das geht aus ihrer Antwort (BT-Dr 18/13059) auf die Kleine Anfrage (BT-DR 18/12741) der Fraktion „Bündnis 90/Die Grünen“ hervor. Den Rest des Beitrags lesen
„Bündnis 90/Die Grünen“ befürchten, dass die türkische Religionspolitik zumindest mittelbar durch den Moscheeverband Türkisch-Islamische Union (DITIB) auch in Deutschland umgesetzt wird und Menschen bespitzelt werden. Das schreiben die Grünen in ihrer Kleinen Anfrage (BT-Dr 18/12741). Ferner befürchten die Grünen, dass die im Grundgesetzt geforderte Trennung von Staat und Kirche nicht mehr gegeben sei. Den Rest des Beitrags lesen
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Seit annähernd 100 Jahren wird das Verhältnis zwischen Staat und Kirchen (und inzwischen auch allen Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften) als „hinkende Trennung“ (Ulrich Stutz) bezeichnet. Was dabei verwundert, ist, dass eine solche, einen Defekt oder eine Unfertigkeit beschreibende Charakterisierung so lange weithin akzeptiert wurde: so, als sei die Religionsverfassung des Grundgesetzes ein pathologischer Fall. Es wird Zeit, sich von dieser falschen Vorstellung und Bezeichnung zu verabschieden! Den Rest des Beitrags lesen »
Der Kaiser und Jesus verkörpern zwei verschiedene Ordnungen der Wirklichkeit, die sich durchaus nicht ausschließen müssen, aber in ihrem Gegenüber den Zündstoff eines auf die Grundfragen der Menschheit und der menschlichen Existenz zielenden Konflikts in sich tragen. „Gebt Gott, was Gottes ist, und dem Kaiser, was des Kaisers ist“, wird Jesus später sagen und so die wesentliche Verträglichkeit der beiden Sphären ausdrücken (Mk 12, 17). Den Rest des Beitrags lesen »
Religionsfreiheit führt zwingend zu einer Unterscheidung zwischen Moralität und Legalität. Den Rest des Beitrags lesen »
Von Dr. Hendrik Munsonius, Göttingen
Das meiste Geld bekommen die Kirchen durch die Kirchensteuer, die von ihren Mitgliedern bezahlt wird. Es handelt sich dabei um ein besonderes Finanzierungsinstrument, das der Staat den Religionsgemeinschaften zur Verfügung stellt. Doch wie passt das mit der Trennung von Staat und Kirche zusammen? Den Rest des Beitrags lesen »
Im staats- und verfassungsrechtlichen Sinne versteht man unter Säkularisierung die prinzipielle Trennung von Staat und Kirche, den Prozess der Durchsetzung umfassender Religions- und Weltanschauungsfreiheit und der Abkoppelung der Autorität des Rechts von der Autorität des Glaubens. Die Wahrheitsfrage wird privatisiert, der religiös-weltanschaulich neutrale Staat koppelt sich von bestimmten Glaubenssätzen ab. Doch nicht zuletzt vor dem in allen geistes- und kulturwissenschaftlichen Disziplinen vieldiskutierten Befund einer Rückkehr der Religion erhebt sich eine gewichtige Frage: Verbirgt sich womöglich in diesem modernen, säkularen Staatswesen eine religiöse Substanz, ein sakraler Kern? Den Rest des Beitrags lesen »
Die geistige Unfähigkeit, zwischen Staat und Kirche zu unterscheiden, geht … der Unfähigkeit voraus, die Spannung der beiden Funktionen zu ertragen. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Bundestag hat am 27.06.2013 mit breiter Mehrheit einen Gesetzentwurf der Linksfraktion, der die strikte Trennung von Staat und Kirche anmahnt (BT-Dr 17/8791), abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »
Immer wieder wird von verschiedenen Initiativen und Politikern die Aufhebung der Staatsleistungen an die evangelische und die katholische Kirche gefordert. Aktuell hat sich an diesem Donnerstag, 28.02.2013, das Bundestagsplenum mit der Thematik befasst. Anlass war ein Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke (BT-Dr 17/8791). Sie will die Trennung von Kirche und Staat ausbauen. In dem Entwurf schreibt die Fraktion, die Bundesländer seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – die heute Bestandteil des GG (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV) seien – verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen genössen nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Linksfraktion will die Trennung von Kirche und Staat ausbauen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf (BT-Dr 17/8791) in den Bundestag eingebracht, mit dem sich das Plenum am Donnerstag, 28.02.2013, erstmals in einer 45-minütigen Debatte befassen wird. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Trennung von Staat und Kirche mahnt die Fraktion Die Linke in einem Gesetzentwurf (BT-Dr 17/8791) an. Die Länder seien nach Vorgaben der WRV von 1919 – die heute Bestandteil des GG seien – verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Den Rest des Beitrags lesen »