Die 35. Große Strafkammer des LG Berlin – Schwurgerichtskammer – hat einen 27-jährigen Mann vom Vorwurf des Totschlags des Pfarrers der katholischen französischsprachigen Gemeinde in Berlin-Charlottenburg wegen Schuldunfähigkeit freigesprochen. Zwar hat der Angeklagte nach Überzeugung der Kammer den Gemeindepfarrer am 22.02.2018 im Gemeindebüro des Pfarrhauses in der Schillerstraße durch Schläge mit Holzfiguren und einem Blumenkübel auf den Kopf getötet. Er sei jedoch bei der Begehung der Tat auf Grund einer psychischen Erkrankung nicht einsichts- und steuerungsfähig und damit i.S.d. § 20 StGB nicht schuldfähig gewesen. Den Rest des Beitrags lesen »