Die 60. Kleine Strafkammer des LG Berlin hat die Urteile des AG Tiergarten vom 16.10.2017 und 04.12.2020 bestätigt und Ursula H-W wegen Volksverhetzung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt. Das LG hatte die beiden Verfahren zur gemeinsamen Verhandlung miteinander verbunden. Die Kammer hat es nach dreitägiger Hauptverhandlung nunmehr ebenfalls als erwiesen angesehen, dass sich Ursula H-W wegen Volksverhetzung strafbar gemacht habe. In dem einen Fall habe sie am 30.01.2016 vor zahlreichen Zuhörern im Rahmen einer öffentlichen Vortragsveranstaltung und in dem anderen Fall in einem 2018 veröffentlichten Interview behauptet, dass es den Holocaust nicht gegeben habe. Den Rest des Beitrags lesen »