Mit gestern verkündetem Urteil hat sich das OLG Frankfurt a.M. (OLG) mit der Zulässigkeit zahlreicher Aussagen einer im Deutschlandfunk interviewten „Islamkritikerin“ auseinandergesetzt. Die Abgrenzung zwischen freier Meinungsäußerung und einer Äußerung mit unbewiesenem Tatsachenkern führte zur teilweisen Abänderung des landgerichtlichen Urteils. Den Rest des Beitrags lesen »