Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse über sog. Friedensrichter und deren Urteile vor. Zuständig für die Durchführung von Straf und Zivilverfahren seien die Länder, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/4171) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/3885). Den Rest des Beitrags lesen »