Der Innenausschuss hat grünes Licht für einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung personenstandsrechtlicher Vorschriften“ (BT-Dr 20/2294) gegeben, mit dem Regelungen für den elektronischen Zugang der Bürger zu standesamtlichen Verfahren einführt werden sollen. Gegen die Stimmen der CDU/CSU-Fraktion verabschiedete das Gremium die Vorlage bei Enthaltung der AfD- und der Linken-Fraktion in modifizierter Fassung. Der Gesetzentwurf steht zur abschließenden Beratung auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums. Den Rest des Beitrags lesen »