Im Jahr 2003 wurden die Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu dem Zentralrat der Juden in Deutschland erstmals vertraglich geregelt. Gegenstand des Vertrages ist unter anderem die finanzielle Unterstützung des Zentralrats der Juden in Deutschland, die in Form einer jährlichen Staatsleistung gewährt wird. Die Vertragsparteien haben dabei vereinbart, sich nach Ablauf von fünf Jahren, beginnend ab dem Jahr 2008, über Anpassungen der Staatsleistungen zu verständigen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die rechtlichen Voraussetzungen für die Gewährung der in dem Vertrag mit dem Zentralrat der Juden vorgesehenen Staatsleistung geschaffen werden. Den Rest des Beitrags lesen »