VG München: Bürgerbegehren gegen „Münchner Forum für Islam“ voraussichtlich unzulässig

Das VG München hat einen Antrag der Vertreter des Bürgerbegehrens „Kein Europäisches Zentrum für den Islam in München (ZIE-M)“ abgelehnt. Mit ihrem Eilverfahren wollten diese erreichen, dass die Landeshauptstadt München vorerst keine Maßnahmen zur Verwirklichung des neuen Islamzentrums ergreifen darf. Das Bürgerbegehren wurde bereits im Oktober 2014 von der Landeshauptstadt München als unzulässig zurückgewiesen. Ob dieses Handeln rechtmäßig war, wird vom Gericht erst in einem späteren Klageverfahren endgültig entschieden. Bis zu dieser Entscheidung darf die Landeshauptstadt München nach dem Beschluss des VG München weiter an der Umsetzung der Planungen für das neue Islamzentrum mitwirken. Den Rest des Beitrags lesen »