Die 5. Kammer des VG Gießen hat die Klage eines im Jahr 1987 geborenen Polizeianwärters abgewiesen, mit der dieser begehrte, das Land Hessen zu verpflichten, ihn zum Beamten auf Probe im gehobenen Polizeivollzugsdienst zu ernennen. Der Kläger absolvierte vom 01.09.2016 bis zum 05.06.2019 als Beamter auf Widerruf die Ausbildung zum Polizeikommissar an der Hessischen Polizeiakademie. Mit Bescheid vom 23.10.2019 lehnte die Polizeiakademie Hessen den Antrag des Klägers auf Ernennung zum Beamten auf Probe ab, da durchgreifende Zweifel an seiner charakterlichen Eignung bestünden. Hintergrund für diese Entscheidung sei eine Beteiligung des Klägers an einer Chat-Gruppe von Polizeianwärtern, in der u.a. Bilder und Dateien mit rassistischem und menschenverachtendem Inhalt versendet worden seien. Hierüber war in der Presse berichtet worden. Den Rest des Beitrags lesen »