Die Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die SPD in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 3 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013.
Arbeitsrecht
„Soweit die Kirchen und ihre Einrichtungen in Caritas und Diakonie Arbeitgeber sind, muss die Grenze ihres Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrechts als Arbeitgeber von den Grundrechten ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer her bestimmt werden und nicht umgekehrt. Gleiche Arbeitnehmerrechte für Beschäftigte bei Kirchen sind vereinbar mit dem kirchlichen Selbstverwaltungsrecht. Das Streikrecht ist elementares Grundrecht aller Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und muss auch im kirchlichen Bereich gelten. Tarifverträge zu verhandeln und frei in der Wahl der Mittel zu ihrer Durchsetzung zu sein, sind also mit dem so genannten Selbstordnungs- und Selbstverwaltungsrecht vereinbar.“ (II.2, S. 22)
Außenpolitik
„Wir erleben, wie Verständigung und Zusammenarbeit über alte staatliche Grenzen hinweg vielerorts besser gelingen. Doch wir sehen auch die Gefahren neuer Konflikte entlang ethnischer oder religiöser Trennlinien, durch Ressourcenmangel, versagende Staatlichkeit, Armut und Perspektivlosigkeit…
Wir wollen eine kooperative Weltordnung mit aufbauen, die gemeinsame Problemlösung und Zukunftsgestaltung im Rahmen einer Weltinnenpolitik möglich macht. Gemeinsam mit den Gruppen der Zivilgesellschaft, sozialen Bewegungen, Gewerkschaften, Kirchen und ihren Entwicklungsorganisationen wollen wir diese Zukunft gestalten, um europäisch und global Frieden, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit voranzubringen. Die demokratischen Grundlagen einer neuen Weltinnenpolitik dürfen sich nicht in staatlicher Zusammenarbeit erschöpfen. Sie müssen zivilgesellschaftliche Beteiligung einschließen.“ (X, S. 108)
Bildung
„Sozialdemokratische Politik will allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Alle Menschen sollen gleiche Chancen und Perspektiven haben, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Weltanschauung oder einer bestehenden Behinderung. Freiheit, damit meinen wir nicht allein eine Freiheit von etwas, sondern auch eine Freiheit zu etwas: die Freiheit, sich zu entfalten, teilzuhaben und selbst zu entscheiden. Es geht darum, sein Leben in die eigenen Hände nehmen, aus seinem Leben etwas machen zu können. Dass Freiheit kein leeres Versprechen ist, sondern eine Realität, die für alle gilt, ist unser Anspruch an eine moderne und gerechte Gesellschaft.
Bildung ist der Schlüssel zu einem selbstbestimmten und freien Leben. Deshalb ist für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten Bildung ein Grundrecht, und zwar für alle Menschen, unabhängig vom Geldbeutel, von Herkunft, Hautfarbe, Religion oder Geschlecht. Ein leistungsfähiges und sozial gerechtes Bildungssystem ist entscheidend für die individuellen Lebenschancen unserer Kinder und zugleich eine zentrale Voraussetzung für den ökonomischen Erfolg und den sozialen Zusammenhalt in unserem Land. Solidarisches Miteinander, gegenseitige Unterstützung und das Stärken der jeweiligen individuellen Fähigkeiten prägen unsere Bildungspolitik.“ (III, S. 42)
Diskriminierung
„Die umfassende und chancengleiche Möglichkeit der Teilhabe ist Grundvoraussetzung dafür, dass Menschen sich als Teil der Gesellschaft verstehen und sich in ihr engagieren. Wir wollen eine Gesellschaft, deren sozialer Zusammenhalt durch gegenseitige Wertschätzung und Anerkennung im Umgang miteinander in jeder Situation gestärkt wird. Wir wollen eine Gesellschaft, die sich jeder Form der Diskriminierung widersetzt und eine Kultur des Widerspruchs fördert, wenn bewusst oder unbewusst Rechte und Würde des Menschen verletzt werden, und einen Staat, der diese Würde und Rechte wirksam schützt. Wir bekämpfen jede Form der Diskriminierung, ob wegen Herkunft, Geschlecht, sexueller Identität, Religion und Weltanschauung, Behinderung oder Alter. Deswegen wollen wir die Gleichheitsrechte im Grundgesetz Art. 3 um die sexuelle Identität ergänzen. Wir gehen entschieden vor gegen Homophobie und tragen zur Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen bei. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) werden wir weiterentwickeln und eine bessere Finanzierung für die Antidiskriminierungsstelle des Bundes sicherstellen. Wir achten und schätzen die Religionsfreiheit und die religiöse und weltanschauliche Vielfalt in Deutschland. Deutschlands große Stärke ist seine vielfältige Gesellschaft. Integration findet aus der Mitte der Gesellschaft statt.“ (III.2, S. 50)
Ehrenamt
„Eine Gesellschaft des längeren Lebens eröffnet neue Chancen – auch für mehr Solidarität zwischen den Generationen. Freundschaften, Netzwerke, Dienstleistungen für Menschen und ehrenamtliche Tätigkeiten gewinnen an Bedeutung. Dazu zählen neben den klassischen Freiwilligendiensten beispielsweise auch Bildungs-, Familien- und Sozialpatenschaften sowie Freizeitassistenzen für Menschen mit Behinderungen. Wir wollen auch ‚Generationenbündnisse‘ zwischen Jung und Alt ermutigen. Hilfe von Mensch zu Mensch, die einfach mehr ist als nur eine erkaufte Dienstleistung. Wir setzen auf die Vielfalt des Engagements in Vereinen, Wohlfahrtsverbänden, Umweltorganisationen, Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, Selbsthilfegruppen, Migrantenorganisationen, Stiftungen, Freiwilligendiensten, Netzwerken und anderen Organisationen mit Ehrenämtern.
In den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften arbeiten viele für ein solidarisches Miteinander. Sie sind wichtige Partner für uns auf dem Weg zu einer besseren Gesellschaft und im Diskurs ethischer Fragen.“ (VIII.2, S. 98)
Integration
„Wir brauchen sowohl eine Willkommenskultur als auch eine Teilhabestruktur. Nur so können Freiheit, Chancengleichheit, Bildung und Arbeit für alle geschaffen werden. Wir wissen aber auch: Das erfolgreiche Miteinander hängt vor allem von sozialen Faktoren ab. Unterschiede in der Herkunft, Religion oder Kultur dürfen nicht verdrängt, aber auch nicht grundsätzlich zum Problem erklärt werden. Wir setzen uns für alle Menschen in unserem Land ein, Diskriminierungen und Vorurteilen treten wir entschieden entgegen. Eine offene Gesellschaft bietet im Rahmen der Grundrechte allen Religionen den Freiraum zur Entfaltung ihres Glaubens.
Vielfalt verstehen wir als eine Zukunftsressource unserer offenen Gesellschaft. Rechtliche Gleichstellung und Chancengerechtigkeit sind die Grundlagen einer solchen Gesellschaft. Unser Ziel ist es, dass die kulturelle, weltanschauliche und religiöse Vielfalt innerhalb unserer rechtsstaatlichen und sozialstaatlichen Grundordnung in Politik und Verwaltung, Wirtschaft, Kunst und Kultur selbstverständlich mitgedacht wird. Aber ob Integration und Zusammenleben gelingen, entscheidet sich in der Kommune, in den Stadtteilen, in den Nachbarschaften. Deshalb dürfen die Kommunen mit den Herausforderungen von Einwanderung und Integration nicht alleine gelassen werden. Stadtteile, die besondere Aufnahme- und Integrationsleistungen erbringen, bedürfen gezielter Unterstützung.“ (III.5, S. 58)
Kultur
Für Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist Teilhabe ein entscheidender Grundsatz auch in der Kulturpolitik. Kunst und Kultur sollen allen Menschen zugänglich sein. Wir wollen mit öffentlicher Kulturförderung ein breites kulturelles Angebot zu sozialverträglichen Preisen ermöglichen. Zugleich müssen öffentlich geförderte Kultureinrichtungen mit ihren Angeboten möglichst viele Menschen erreichen. Im Einwanderungsland Deutschland heißt das heute auch, die Vielfalt von Lebensformen, Kulturen und Weltanschauungen aufzugreifen. Und schließlich brauchen wir kulturelle Bildung, um Teilhabe überhaupt zu ermöglichen und Lust an Kultur zu wecken. Wir rufen nicht nur ‚Kultur für alle‘, sondern schaffen Voraussetzungen dafür.“ (III.6, S. 61)
Menschenrechte
„Auch Kinder, Menschen mit Behinderungen, aber auch kranke und alte Menschen haben ein Recht auf ein Leben in Würde und Selbstbestimmung, das häufig genug nicht respektiert wird. Das erfordert unsere stärkere Aufmerksamkeit und unser politisches Eingreifen. Auch der Schutz von Minderheiten gehört zu den wichtigen Bereichen der Menschenrechtsarbeit. Deshalb treten wir aktiv für die Menschenrechte von religiösen und ethnischen Minderheiten ein, die häufig genug zu Opfern politischer Konflikte und sozialer und wirtschaftlicher Spannungen in den Krisengebieten der Welt werden.
Auch in Europa müssen durch wirksames Eingreifen der Verantwortlichen in den Mitgliedstaaten und auf EU-Ebene die diskriminierten Minderheiten zu ihrem Recht kommen.
Wir unterstützen aktiv die unverzichtbare Tätigkeit des Flüchtlingskommissars der Vereinten Nationen und setzen uns in der Europäischen Union für mehr Solidarität mit Flüchtlingen und für eine gerechtere Lastenverteilung bei ihrer Integration ein.“ (X, S. 114 f.)
Syrien
„Der Konflikt in Syrien birgt die ernste Gefahr, die gesamte Region in eine Spirale politisch und religiös motivierter Gewalt hineinzuziehen. Wir wollen, dass Deutschland bei der Lösung dieses Konflikts nicht länger abseits steht, sondern seine diplomatischen Möglichkeiten stärker als bislang nutzt, um eine weitere Eskalation zu verhindern. Gleichzeitig müssen die Anstrengungen zur Hilfe für die syrischen Flüchtlinge verstärkt werden.“ (X, S. 111)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) – Wahlprogramm
Anmerkung der Redaktion
Die Serie wird mit dem Wahlprogramm der Piraten fortgesetzt.
Dr. Georg Neureither hatte von 2000 bis 2013 in verschiedenen juristischen Verlagen leitende Positionen inne. Er ist u.a. Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg, Lehrbeauftragter für Religionsverfassungsrecht an der Friedrich-Schiller-Universität Jena, Prüfer in der Ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg und Gründer der Internetseite „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“.
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