Die von der Stadt Neu-Isenburg ausgesprochene Genehmigung, die Verkaufsstellen in der Bahnhofstraße, Frankfurter Straße und Hermesstraße anlässlich des Kinderfestes am Sonntag, dem 05.06.2016, offen zu halten, ist offensichtlich rechtswidrig. Dies hat die 3. Kammer des VG Darmstadt in ihrem Beschluss vom 02.06.2016 entschieden und damit einem von der Gewerkschaft ver.di gestellten Eilantrag stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen