Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung – Tagungsbericht zur Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks 2013

Von Katharina Ebner, Raphael Rauch und Daniel Wolff, München

Dem aktuell kontrovers diskutierten Verhältnis von Recht und Religion in Deutschland hat sich die Fachschaftstagung Jura des Cusanuswerks gewidmet, die vom 31.10. bis zum 03.11.2013 in der Katholischen Akademie Schwerte unter der Leitung von Laura Bartels, Katharina Ebner, Lisa Heinzmann, Martin Minkner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis und Daniel Wolff stattfand. Die Fachschaftstagung wurde in Kooperation mit dem Internationalen Graduiertenkolleg „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet. Den Rest des Beitrags lesen »

Cusanuswerk – Fachschaft Jura: Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung

Vom 31.10. bis 03.11.2013 findet unter der Leitung von Laura Bartels, Lisa Heinzmann, Katharina Högner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis, Martin Minkner und Daniel Wolff die Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks zum Thema „Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung“ in der Katholischen Akademie Schwerte statt. Den Rest des Beitrags lesen »

Julia Palm, Berechtigung und Aktualität des Böckenförde-Diktums – Eine Überprüfung vor dem Hintergrund der religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates – Möglichkeiten des Staates zur Pflege seiner Voraussetzungen durch Werterziehung in der öffentlichen Schule

Diese Arbeit überprüft die Berechtigung des Böckenförde-Diktums vor dem Hintergrund der gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahrzehnten. Hierbei setzt die Autorin das Thema in Bezug zur religiös-weltanschaulichen Neutralität des Staates, wobei die Rechtsprechung des BVerfG und Literaturansätze zur Neukonturierung des Neutralitätsgebots untersucht werden. Des Weiteren werden die komplexe normative Basis dieses Verfassungsgebots und sodann dessen Gehalt herausgearbeitet. Anknüpfend hieran wird am Beispiel des Unterrichts in den öffentlichen Schulen geprüft, ob der Staat sich in Übereinstimmung mit dem Böckenförde-Diktum auf eine schützende und stützende Rolle in Bezug auf die religiös-weltanschaulichen Kräfte in der Gesellschaft beschränken muss oder ob eine weitergehende Pflege seiner „Voraussetzungen“ erfolgen kann. Den Rest des Beitrags lesen »