Das VG Trier hat die Klage des sog. Prümer Taliban gegen die Ablehnung seines asylrechtlichen Folgeantrags auf Grund der mündlichen Verhandlung vom 10.04.2019 abgewiesen. Nunmehr liegen auch die Entscheidungsgründe zum Urteil vor. Die Anträge des Klägers auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes wurden bereits mit Beschlüssen vom 12.02.2019 sowie vom 04.04.2019 abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »