In dem Staatschutzverfahren gegen Ahmad A. u.a. (4 StE 1/17) hat der Senat sein Urteil verkündet. Den Angeklagten wird u.a. vorgeworfen, den sog. Islamischen Staat (IS) – teilweise als Mitglied – in einem überregionalen salafistisch-jihadistischen Netzwerk unterstützt zu haben. Sie sollen insbesondere junge Männer im Sinne der IS-Ideologie radikalisiert, zur Ausreise nach Syrien und in den Irak bewegt und bei der Ausreise u.a. finanziell unterstützt sowie mit notwendigen Kontakten für den teilweise erfolgten Anschluss an den IS versorgt haben. Wegen dieser Vorwürfe wurden sie am 08.11.2016 festgenommen und befinden sich seither mit Ausnahme des Angeklagten Mahmoud O. in Untersuchungshaft. Den gegen den letztgenannten Angeklagten erlassenen Haftbefehl hatte der Senat durch Beschluss vom 16.12.2020 aufgehoben, weil der weitere Vollzug der Untersuchungshaft außer Verhältnis zu der für diesen Angeklagten zu erwartenden Strafe gestanden hätte. Der Vorsitzende Richter hat der Urteilsverkündung den Wunsch vorangestellt, dass dieses Verfahren und dieses Urteil dazu dienen mögen, das friedliche Zusammenleben von Menschen aller Religionen und Weltanschauungen zu sichern. Er hat sodann den bereits in der vorangegangenen Pressemitteilung wiedergegebenen Urteilstenor mündlich wie folgt näher begründet: Den Rest des Beitrags lesen »