Der Kardinal der römisch-katholischen Kirche und Erzbischof von Köln, Rainer Maria Woelki, wehrt sich gegen die Berichterstattung der Bildzeitung in insgesamt vier Verfahren, denen zum Teil bereits einstweilige Verfügungen vorausgegangen waren. Es geht um die Berichterstattung der Bildzeitung über den sog. Woelki-Skandal, den sog. Missbrauchs- und Vertuschungsskandal in der katholischen Kirche sowie über die Beförderung eines Priesters und dessen Vergangenheit. Zwei Urteile hatte das LG Köln bereits am 18.05.2022 verkündet. In dem einen wurde die Berichterstattung in der Online-Ausgabe der Bildzeitung als unzulässig untersagt. Ein weiterer Artikel durfte so erscheinen. Den Rest des Beitrags lesen »