Ein Berliner Gymnasium darf in seiner Schulordnung die demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten, um bestehenden religiösen Konflikten an der Schule zu begegnen. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Ein Berliner Gymnasium darf in seiner Schulordnung die demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten, um bestehenden religiösen Konflikten an der Schule zu begegnen. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Zweite Senat des BVerfG hat entschieden, dass § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes (SächsKiStG) in der bis zum 31.08.2015 geltenden Fassung (a.F.) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, weil darin Ehegatten nicht mit Lebenspartnern gleichgestellt werden. Die Vorschrift bleibt für Veranlagungszeiträume bis zum 31.12.2013 weiter anwendbar. Den Rest des Beitrags lesen »
The applicant, Marina Hamzayan, is an Armenian national who was born in 1980 and lives in Yerevan. The case concerns an administrative penalty that the applicant, a Jehovah’s Witness, was given by the authorities of the unrecognised “Nagorno Karabakh Republic”, for having a religious conversation with somebody, not a Jehovah’s Witness, in that person’s home. Den Rest des Beitrags lesen »
Das BAG hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein auf Grund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Zweite Senat des BAG hatte den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV um eine Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist (siehe hier). Den Rest des Beitrags lesen »
Das BAG ersucht den EuGH um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn es von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine Gemeinde darf die Bewilligung einer finanziellen Zuwendung, mit der umweltpolitische Zielsetzungen verfolgt werden, nicht davon abhängig machen, dass Antragsteller eine Erklärung zur Distanzierung von der Scientology-Organisation abgeben. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Diese Weigerung verstößt allerdings nicht gegen das Unionsrecht, wenn sie objektiv durch das legitime Ziel gerechtfertigt ist, einen bestimmten Umfang der medizinischen und pflegerischen Versorgung oder ein bestimmtes Niveau der Heilkunde zu erhalten, und ein geeignetes und erforderliches Mittel darstellt, mit dem dieses Ziel erreicht werden kann. Den Rest des Beitrags lesen »
Nach mündlicher Verhandlung am 19.09.2019 hat die 12. Kammer des VG Karlsruhe die Klage eines Ehepaars auf Feststellung, dass sie nach ihrem Tod auf dem Friedhof der beklagten Gemeinde ohne Sarg in einem Leintuch bestattet werden dürfen, abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »
Die am 01.01.2019 in Kraft getretene Regelung der Haus- und Badeordnung für die Bäder der Stadt Koblenz über die zulässige Badekleidung, die ein grundsätzliches Verbot des Tragens von Burkinis enthält, verstößt gegen das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot. Dies entschied das OVG Rheinland-Pfalz in Koblenz in einem Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (sog. Eilverfahren), weshalb es diese Regelung einstweilen bis zur Entscheidung über den Normenkontrollantrag in der Hauptsache außer Vollzug setzte. Zugleich regte es bei der Stadt Koblenz an, das angegriffene Burkini-Verbot aufzuheben. Den Rest des Beitrags lesen »
Das FG Sachsen hält die in Sachsen geltende Regelung zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil Ehegatten in den Jahren 2014 und 2015 ohne sachlichen Grund schlechter gestellt werden als eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Regelung verstoße in diesen Jahren gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der 5. Senat des FG Sachsen hat daher dem BVerfG mit Beschluss vom 25.03.2019 die Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Entscheidung vorgelegt. Dies hat folgenden Hintergrund: Den Rest des Beitrags lesen »
Die Arbeit untersucht, ob der Staat öffentliche Ämter in Abhängigkeit von religiösen oder politischen Anschauungen der Bewerber vergeben darf. Prinzipiell verbietet das Grundgesetz solche anschauungsabhängigen Benachteiligungen und Bevorzugungen, so dass Ausnahmen verfassungsrechtlich gerechtfertigt sein müssten. Den Rest des Beitrags lesen »
Der interdisziplinär und religionsübergreifend angelegte Tagungsband widmet sich dem spannungsreichen Verhältnis zwischen dem universellen Menschenrecht der Gleichberechtigung und religiös-kulturell begründeten Ungleichbehandlungen von Mann und Frau, zu deren Rechtfertigung das Grundrecht der Religionsfreiheit in Anspruch genommen wird. Den Rest des Beitrags lesen »
Diese Studie untersucht die Auswirkungen von drei Judikaten des EGMR aus den Jahren 2010 und 2011 auf das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Methodisch verfolgt die Arbeit einen rechtsdogmatischen Ansatz. Sie stellt heraus, wie sich die Vorgaben des EGMR auf die Auslegung von Art. 137 III WRV i.V.m. Art. 140 GG und von § 9 AGG auswirken und leitet daraus die Auswirkungen auf die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte ab. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitnehmer im Kirchendienst im Lichte der EGMR-Judikatur einen moderat erweiterten Rechtsschutzumfang genießen. Den Rest des Beitrags lesen »