Von Lukas Franke, Heidelberg
Diese Frage werden sich sicherlich viele Studenten stellen, die bei der Lektüre des Semesterprogramms auf Vorlesungen und Seminare zum Kirchenrecht stoßen. Angesichts der großen und zumindest zu Studienbeginn auch unübersichtlichen Auswahl an Lehrveranstaltungen in den Rechtswissenschaften verengt sich der Blick spätestens, nachdem die erforderlichen Grundlagenfächer pflichtgemäß absolviert wurden, schnell auf die „examensrelevanten“ Gebiete. Gerade eine Materie wie das Kirchenrecht wird dabei als wenig bedeutsam und zu exotisch bewertet. Und tatsächlich werden den meisten Studenten der Rechtswissenschaften an deutschen Universitäten konkrete kirchenrechtliche Fragen weder im Rahmen ihrer Prüfungen noch im späteren Berufsleben begegnen. Schließlich mag nicht zuletzt die bedauerliche Abschaffung des Doktorgrades beider Rechte (doctor utriusque iuris) an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten zu diesem Eindruck beigetragen haben. Jedoch besitzt das Kirchenrecht insbesondere für den öffentlich-rechtlich interessierten Studenten zahlreiche bedeutende Aspekte und Verbindungen zu anderen Rechtsbereichen. Im Folgenden sollen diese kursorisch und vornehmlich mit Blick auf das katholische Kirchenrecht (Kanonisches Recht) dargestellt werden. Den Rest des Beitrags lesen »