Thomas Schüller/Thomas Neumann (Hrsg.), Kirchenrecht im Dialog

Innertheologisch ist das Kirchenrecht als Dialogpartner oft nicht gefragt, vielmehr wird es eher als Grund für den Reformstau in der römisch-katholischen Kirche angesehen. In der Rechtstheorie ist jedoch unstrittig, dass das Kirchenrecht im Dialog mit der Systematik bezüglich der Legislative und im Dialog mit den praktischen Disziplinen im Rahmen der Rechtsapplikation steht. Dieser Band möchte den innertheologischen Dialog nach außen tragen und für die Theologie wie für die anderen Geisteswissenschaften fruchtbar machen. Den Rest des Beitrags lesen »

Christoph F. Schneider, Der kirchliche Verein im kanonischen und weltlichen Recht

Vereine unterstützen und bereichern das gesellschaftliche Leben. Vor allem auf dem Gebiet kirchlichen und karitativen Handelns ist diese Rechtsform beliebt. Es besteht jedoch keine unbeschränkte Gestaltungsfreiheit für den Verein und seine Mitglieder. Vielmehr werden Rechtsformwahl, Betätigung und Vermögensverwaltung von verschiedenen Rechtsgebieten beeinflusst. Für kirchliche Vereine ist dies neben dem staatlichen Vereins- und Steuerrecht das kanonische Recht, das durch Aufsichtsbestimmungen geprägt ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Dietmar Willoweit, Staatsbildung und Jurisprudenz – Spätmittelalter und frühe Neuzeit – Gesammelte Aufsätze 2003–2016

Der Prozess der Staatsbildung vollzog sich in Europa unter dem maßgeblichen Einfluss des antiken römischen Rechts und des Rechtsdenkens der römischen Kirche. Staat und Politik können seit dem Hochmittelalter ohne Einbeziehung der stets präsenten rechtlichen Argumente nicht angemessen beschrieben werden. Diese spiegeln Überzeugungen einer Vergangenheit wider, in der dem Recht eine hervorragende Bedeutung zukam. Den Rest des Beitrags lesen »

Mark Eneojo Odah, Juridical Perspectives on Marriage in the Catholic Church and in Islam vis-à-vis Catholic–Muslim Marriages in Nigeria

The marriage of a Catholic to a Muslim brings together two individuals who profess different religious beliefs and are guided by separate matrimonial laws. Most researches tend to point to the fact that interreligious marriages are more likely to have higher rate of failure than marriages in which the parties belong to the same religious tradition. The enormity of the challenges associated with interreligious marriages will be better appreciated if we consider the fact that even marriages involving individuals with the same religious affiliation are not without their challenges. This book exposes some matrimonial provisions in the Catholic Church and in Islam, with the objective of appraising some juridical issues associated with Catholic-Muslim marriages, particularly in the Nigerian context. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen LXXVI – Rechtsfähigkeit nach römischem, germanischem und kanonischem Recht

Man wolle der Kirche (sc. der lateinischen) wohl gar einen Mangel an … Sinn für den Wert der menschlichen Persönlichkeit unterstellen? Den Rest des Beitrags lesen »

Simon Hecke, Kanonisches Recht – Zur Rechtsbildung und Rechtsstruktur des römisch-katholischen Kirchenrechts

Theoretische Ausgangspunkte der Studie bilden Einsichten aus den frühen rechtssoziologischen Arbeiten Niklas Luhmanns, nach denen sich sowohl Rechtsbildungsprozesse auf den Systemebenen von Interaktion, Organisation und Gesellschaft als auch Rechtsstrukturen verschiedener, sozialstrukturell korrelierter Rechtstypen unterscheiden lassen. Insbesondere der „älteren“ Rechtssoziologie Luhmanns – erstmals erschienen im Jahr 1972 – lassen sich ein pluralistischer Begriff sowie ein evolutionstheoretisches Entwicklungsmodell des Rechts entnehmen, die es erlauben, das Recht verschiedener Systemtypen bzw. die Rechtsstrukturen verschiedener Rechtstypen zu differenzieren und zu vergleichen. Vor dem Hintergrund dieser beiden Unterscheidungs- und Vergleichsmöglichkeiten qualifiziert sich das kanonische Recht – ein von der Soziologie bislang kaum eingehender untersuchter Gegenstand – zu einem ausgesprochen interessanten empirischen Phänomen. Den Rest des Beitrags lesen »

Lars Hummel, Allgemeines Gesetz und Einzelfallgerechtigkeit im kanonischen und im staatlichen Recht

Allgemeine Gesetze treffen ihre Regelungen für eine unbestimmte Vielzahl künftiger Fälle. Damit verbunden ist die Erwartung, dass sie der Gerechtigkeit dienen. Das garantiert jedoch nicht, dass die allgemeinen Gesetze in jedem Einzelfall zu einer gerechten Ordnung der Lebensverhältnisse führen. Dann dringen die betroffenen Einzelfälle auf eine ihrer Eigenart angemessene, billige Behandlung. Ob und in welcher Gestalt der Einzelfallgerechtigkeit dann der Weg geebnet werden kann, zeigt der Verfasser sowohl für das kanonische Recht als auch für das staatliche Recht auf. Dabei arbeitet er die auftretenden Unterschiede heraus. Den Rest des Beitrags lesen »

Heinrich de Wall/Stefan Muckel, Kirchenrecht – Ein Studienbuch, 4. Aufl.

Das Studienbuch befasst sich schwerpunktmäßig mit den kirchenrechtlichen Ordnungen der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche. Beide Rechtsmaterien regeln nicht nur die innerkirchlichen Ordnungen (etwa kirchliche Ämter, kirchliches Arbeitsrecht, Verwaltung von Sakramenten, Kirchenvermögen, kirchlicher Rechtsschutz), sondern befassen sich sehr eingehend auch mit zentralen Lebensbereichen der Kirchenmitglieder. Da die einzelnen kirchenrechtlichen Ordnungen nicht ohne historischen Bezug verständlich sind, wird die Entwicklung des Kirchenrechts vorab in einem kurzen Überblick dargestellt. Außerdem wird das für das kirchliche Wirken besonders wichtige Verhältnis der Kirchen zum Staat behandelt. Den Rest des Beitrags lesen »

Richard H. Helmholz, Kanonisches Recht und europäische Rechtskultur

Das vorliegende Werk ist die Übersetzung des 1996 erschienenen Buches The Spirit of Classical Canon Law des Rechtshistorikers Richard H. Helmholz. Darin stellt er weit über das unmittelbare Kirchenrecht hinaus das klassische kanonische Recht als geistiges Produkt des hohen Mittelalters vom 12. bis 14. Jahrhundert vor, ebenso die Entwicklung bis in die frühe Neuzeit. Den Rest des Beitrags lesen »

Johannes Weber, Die Rechtsstellung des Diözesanbischofs in der Gestaltung der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehungen

Die Arbeit befasst sich mit der Reichweite der bischöflichen Regelungsbefugnis im Arbeitsrecht, d.h. mit der Frage, ob bzw. inwieweit der Diözesanbischof für die Ausgestaltung des „kirchlichen Arbeitsrechts“ innerhalb der katholischen Kirche zuständig ist. Den Rest des Beitrags lesen »

Wozu Kirchenrecht studieren?

Lukas FrankeVon Lukas Franke, Heidelberg

Diese Frage werden sich sicherlich viele Studenten stellen, die bei der Lektüre des Semesterprogramms auf Vorlesungen und Seminare zum Kirchenrecht stoßen. Angesichts der großen und zumindest zu Studienbeginn auch unübersichtlichen Auswahl an Lehrveranstaltungen in den Rechtswissenschaften verengt sich der Blick spätestens, nachdem die erforderlichen Grundlagenfächer pflichtgemäß absolviert wurden, schnell auf die „examensrelevanten“ Gebiete. Gerade eine Materie wie das Kirchenrecht wird dabei als wenig bedeutsam und zu exotisch bewertet. Und tatsächlich werden den meisten Studenten der Rechtswissenschaften an deutschen Universitäten konkrete kirchenrechtliche Fragen weder im Rahmen ihrer Prüfungen noch im späteren Berufsleben begegnen. Schließlich mag nicht zuletzt die bedauerliche Abschaffung des Doktorgrades beider Rechte (doctor utriusque iuris) an vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten zu diesem Eindruck beigetragen haben. Jedoch besitzt das Kirchenrecht insbesondere für den öffentlich-rechtlich interessierten Studenten zahlreiche bedeutende Aspekte und Verbindungen zu anderen Rechtsbereichen. Im Folgenden sollen diese kursorisch und vornehmlich mit Blick auf das katholische Kirchenrecht (Kanonisches Recht) dargestellt werden. Den Rest des Beitrags lesen »

Heinrich de Wall/Stefan Muckel, Kirchenrecht – Ein Studienbuch, 3. Aufl.

Das Lehrbuch befasst sich mit den kirchenrechtlichen Ordnungen der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche. Behandelt sind vor allem kirchliche Ämter, kirchliches Arbeitsrecht, Verwaltung von Sakramenten, Kirchenvermögen und kirchlicher Rechtsschutz. Auch das für das kirchliche Wirken besonders wichtige Verhältnis der Kirchen zum Staat ist kurz erläutert. Den Rest des Beitrags lesen »