VG Bremen: Aufhebung der Ausweisung des Predigers des IKZ

Die 2. Kammer des VG Bremen hat die mit einer Abschiebungsandrohung verbundene Ausweisung des Predigers des Islamischen Kulturzentrums e.V. (IKZ) aufgehoben und damit seiner Klage stattgegeben. Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die Voraussetzungen einer Ausweisung des nicht vorbestraften Klägers gestützt auf eine prognostizierte Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Grund seiner Predigten nicht vorliegen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Bremen: Finanzielle Förderung von Kindertageseinrichtungen der Bremischen Evangelischen Kirche in der Stadtgemeinde Bremen

Die 3. Kammer des VG Bremen hat eine Klage der Bremischen Evangelischen Kirche gegen die Stadtgemeinde Bremen betreffend die Finanzierung kirchlicher Kindertageseinrichtungen abgewiesen. In der Stadtgemeinde Bremen werden die großen freien Träger von Kindertageseinrichtungen maßgeblich über Zuwendungen der Stadtgemeinde Bremen finanziert. Eine Förderrichtlinie, die die Finanzierung der großen freien Träger von Kindertageseinrichtungen in der Stadtgemeinde Bremen regelt, existiert nicht. In der Stadtgemeinde Bremen hat sich vielmehr eine Zuwendungspraxis etabliert, die in dem Klageverfahren gerichtlich zu überprüfen war. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Bremen: Klage eines deutschen Staatsangehörigen gegen Entziehung seines Reisepasses und Beschränkung seines Personalausweises abgewiesen

Die 4. Kammer hat mit Urteil vom 30.03.2015 die Klage eines deutschen Staatsangehörigen gegen die Entziehung seines Reisepasses und die Anordnung, dass sein Personalausweis nicht zum Verlassen des Bundesgebiets berechtigt, abgewiesen. Nach Auffassung der Kammer liegen hinreichende Anhaltspunkte vor, dass der Kläger sich in Zukunft nach Syrien begeben wird, um sich im dortigen Bürgerkrieg am bewaffneten Jihad zu beteiligen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Bremen: Unterlassungsbegehren des IKZ gegen den Innensenator teilweise erfolgreich

Die 4. Kammer des VG Bremen hat über den Antrag des Islamischen Kulturzentrums Bremen e.V. (IKZ) entschieden, die Freie Hansestadt Bremen im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Unterlassung folgender Äußerungen zu verpflichten:

  • Das IKZ gehöre nicht zu den Dutzenden von Moscheen, deren Besucher und Besucherinnen friedlich ihrem Glauben nachgingen; bei ihm sei es anders.
  • Das IKZ gehöre zu den Salafisten, die die Vollverschleierung der Frau propagieren, die Demokratie als System ablehnen, da nur Gott Gesetze erlassen könne, und die körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung ihrer Freiheitsrechte befürworten.
  • Das IKZ werde finanziell und ideologisch stark aus Saudi-Arabien unterstützt, um die dortige als extrem fundamentalistisch einzustufende wahabistisch-salafistisch ausgerichtete Staatsreligion nach Deutschland zu importieren.
  • Es sei ein Prediger aus Saudi-Arabien ins IKZ eingeladen worden, um gleich an mehreren Tagen seine extremistische, salafistische Lehre zu verbreiten.

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