Die 4. Kammer des VG Bremen hat über den Antrag des Islamischen Kulturzentrums Bremen e.V. (IKZ) entschieden, die Freie Hansestadt Bremen im Wege einer einstweiligen Anordnung zur Unterlassung folgender Äußerungen zu verpflichten:
- Das IKZ gehöre nicht zu den Dutzenden von Moscheen, deren Besucher und Besucherinnen friedlich ihrem Glauben nachgingen; bei ihm sei es anders.
- Das IKZ gehöre zu den Salafisten, die die Vollverschleierung der Frau propagieren, die Demokratie als System ablehnen, da nur Gott Gesetze erlassen könne, und die körperliche Züchtigung der Frau und die Beschränkung ihrer Freiheitsrechte befürworten.
- Das IKZ werde finanziell und ideologisch stark aus Saudi-Arabien unterstützt, um die dortige als extrem fundamentalistisch einzustufende wahabistisch-salafistisch ausgerichtete Staatsreligion nach Deutschland zu importieren.
- Es sei ein Prediger aus Saudi-Arabien ins IKZ eingeladen worden, um gleich an mehreren Tagen seine extremistische, salafistische Lehre zu verbreiten.
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