Religion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen… Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »
Religion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen… Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »
Bei einem Thema mit Variationen sind die Variationen bekanntlich wichtiger als das Thema. Das Thema „Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer“ ist nicht neu. Die Leitentscheidung des BVerfG hierzu stammt aus dem Jahr 1985. Im Oktober 2014 hat das Gericht in einem umfangreichen Beschluss hieran angeknüpft. Dieser sog. Chefarztfall bestätigt und vertieft die bisherige Rechtsprechung, enthält aber auch bemerkenswerte neue Akzente, weshalb ein näherer Blick auf die Entscheidung lohnt. Den Rest des Beitrags lesen »
So titelte katholisch.de meinen Gastbeitrag zum Vergleich der beiden Verfassungsgerichtsentscheidungen: Das Kopftuch bleibt, das Kreuz muss weg – wie das? Den Rest des Beitrags lesen »
Zur falschen Zeit (2003), am falschen Ort (Baden-Württemberg) und – darf man nach der Aufhebung des pauschalen Kopftuchverbots durch den Ersten Senat des BVerfG sagen – im falschen Senat (Zweiter Senat): Das mag sich Fereshta Ludin zu ihrem Kopftuchverfahren vielleicht gedacht haben. Damals war es ihr nicht gelungen, durchzusetzen, dass sie mit Kopftuch unterrichten darf; nach dem jetzigen Beschluss aus „Karlsruhe“ sieht die Sache hingegen anders aus. Die menschliche Tragik dessen ist offensichtlich; doch was liegt ihr juristisch zu Grunde? Den Rest des Beitrags lesen »
Nichts Geringeres als die Vermessung der Rechtswelt bietet Ian McEwans kunstvoll komponierte Novelle „Kindeswohl“ (der Verlag sagt „Roman“), in der am Beispiel einer Richterin und eines von ihr zu entscheidenden Falles Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens verhandelt werden, welches das Recht ordnen soll – und doch nicht kann, weil ihm mit der Kategorie des Nicht-Entscheidungserheblichen Irrelevanzen für die Urteilsgründe innewohnen, die eine rechtliche Erledigung befördern mögen, einer menschlichen Befriedung aber zutiefst hinderlich sind. Generalklauseln, durch die wieder hineinkommt, was zuvor hinausgedrängt wurde, sind dann der einzige Ausweg des Rechts aus seiner selbstverschuldeten Unvollständigkeit. Dabei geht es keineswegs juristisch trocken und abgehoben theoretisch zu, so dass nur öden Juristenseelen, die zum Lachen in den Keller gehen, geraten werden könnte, das Buch zu lesen. Im Gegenteil, es geht, wie sich gleich zu Anfang zeigt, munter „zur Sache“: Let’s talk about sex! Den Rest des Beitrags lesen »
„Der Mensch lebt nicht nur von Brot, sondern von jedem Wort, das aus Gottes Mund kommt“ (vgl. Dtn 8, 3; Mt 4, 4). Theologisch meint „Brot“ die materielle Existenzgrundlage des Menschen, „Wort“ die geistige. Die Rechtsordnung vollzieht dies juristisch nach: Neben dem weithin bekannten, materiellen Existenzminimum des Menschen kennt sie ein weiteres, geistiges Existenzminimum, welches zum Grundrecht auf Asyl entwickelt wurde und für das Grundrecht auf Religionsfreiheit ebenfalls relevant ist. Den Rest des Beitrags lesen »
Religionsverfassungsrecht oder – mit dem traditionellen Begriff – Staatskirchenrecht ist Fallrecht. Dieses Buch enthält eine systematisierte und kommentierte Sammlung der Leitentscheidungen, die man in diesem Feld kennen muss, weil nur mit ihnen das Rechtsgebiet gänzlich verstanden werden kann. Die Texte entsprechen der amtlichen Sammlung des BVerfG – und bieten mehr: Den Rest des Beitrags lesen »
Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung: Unter diesem Titel diskutierten im Herbst 2013 aktuelle und ehemalige Stipendiatinnen und Stipendiaten des Cusanuswerks – Bischöfliche Studienförderung mit Vertretern aus Rechts- und Politikwissenschaft, Soziologie und Theologie über das angemessene Verhältnis des Staates zu Religion und Weltanschauung. Die Tagung fand in Kooperation mit dem Internationalen Graduiertenkolleg „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ der Ludwig-Maximilians-Universität München statt. Als roter Faden durch die Tagung zog sich der bekannte „Satz des Böckenförde“ (Christoph Möllers), auf den nahezu alle Vortragenden und zahlreiche Diskutanten zu sprechen kamen, dass der freiheitliche, säkularisierte Staat von Voraussetzungen lebe, die er selbst nicht garantieren könne. – In vier Abschnitte hatten die Organisatoren, teils noch Studierende, teils schon Examinierte, die Veranstaltung geteilt. Den Rest des Beitrags lesen »
Ein vergangene Woche bekannt gewordener Beschluss des BVerfG hat die Diskussion um die Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer wieder genährt. Zwei wesentliche Diskussionslinien betreffen 1. die inhaltliche Reichweite der kirchlichen Freiheit und 2. ihre Grenzen angesichts staatlicher Finanzierung. Zum ersten Punkt hat das BVerfG gesprochen und Maximilian Steinbeis gebloggt. Der zweite Punkt kommt bei beiden nicht vor. Darum soll es hier um „das liebe Geld“ gehen. Den Rest des Beitrags lesen »
Zwei Argumente sind es hauptsächlich, die das BVerfG in ständiger Rechtsprechung gegen den Heimunterricht in Stellung bringt – so auch in dem vergangene Woche bekannt gewordenen Beschluss: 1. Der Erziehungsauftrag des Staates ist dem Erziehungsrecht der Eltern gleichgeordnet und 2. die Allgemeinheit hat ein berechtigtes Interesse daran, der Entstehung von „Parallelgesellschaften“ entgegenzuwirken. Beide Argumente stehen auf keinem stabilen (verfassungs-)rechtlichen Fundament. Den Rest des Beitrags lesen »
Volker Beck, Sprecher für Innen- und Religionspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat kürzlich Thesen zum kirchlichen Arbeitsrecht vorgestellt. Diese sollen als Reformüberlegungen für die Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ beim Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen dienen. Sie lohnen einen eingehenderen Blick, verdienen gleichwohl Kritik. Den Rest des Beitrags lesen »
So hat katholisch.de meinen Gastbeitrag zur Debatte um „Islamrabatte“ getitelt. Die Verwunderung war groß, als zwei Landgerichte (Wiesbaden und Rottweil) in ihren Entscheidungen kürzlich Momente der Religion zu Gunsten der Angeklagten berücksichtigten. Wie das? Den Rest des Beitrags lesen »
Untersucht wird, ob Art. 140 GG nur objektives Recht oder auch subjektive Rechte enthält. Dies schließt die Frage ein, wie – gegebenenfalls – diese subjektiven Rechte verfassungsprozessual geltend gemacht werden können. Anlass zu dieser Untersuchung gibt eine Entwicklung in der jüngeren Rechtsprechung des BVerfG im Kontext von Recht und Religion. Diese wird in einem ersten Schritt nachgezeichnet (I) und in einem zweiten in den Rahmen des wissenschaftlichen Diskurses eingeordnet (II). In einem dritten Schritt wird ein Alternativvorschlag vorgestellt (III). Den Rest des Beitrags lesen »
Das Grundgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nicht wenige seiner Begriffe verweisen auf Außerjuristisches: Gott, Menschenwürde, Sittengesetz, Gewissen, natürliches Recht – um nur diese aus dem Grundrechtsteil zu nennen. Sich der Löcher des Grundgesetzes anzunehmen, ist ein gewagtes Unterfangen, zumal in einer Antrittsvorlesung. Kyrill-Alexander Schwarz hat es getan, am Beispiel der Religion. Den Rest des Beitrags lesen »
Alle Religionsgemeinschaften sind gleich, aber einige Religionsgemeinschaften sind gleicher als andere. Diese Parodie der Parodie George Orwells wird bei den einen spontane Ablehnung, bei anderen ebensolchen Zuspruch finden. So ist es nun einmal, meinen die einen, so kann es, darf es nicht sein, die anderen. Wie sieht es das Recht? Den Rest des Beitrags lesen »
Nach der ersten Auflage 1996 und der zweiten Auflage 2004 ist nun in annähernd demselben Rhythmus die dritte Auflage der Grundrechte-Kommentierung des von Horst Dreier herausgegebenen Grundgesetz-Kommentars erschienen. Den Rest des Beitrags lesen »
Bernhard Schlink hat gegenüber der gegenwärtigen freiheitsgewährleistenden Bestimmung der Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften für die Rückkehr zu einer älteren freiheitsbeschränkenden Bestimmung geworben. Dem soll widersprochen werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Am 10.12.2012 ist das Motu proprio „Dienst der Liebe“ Papst Benedikt XVI. in Kraft getreten. Es soll eine Gesetzeslücke im Codex Iuris Canonici (CIC) schließen. Im Wesentlichen vereinsrechtliche Vorschriften regeln darin die Caritas in der Kirche. Der Beitrag gibt nach einer Charakterisierung des Schreibens einen Überblick über die wichtigsten Inhalte. Den Rest des Beitrags lesen »
Religion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen, das seit letzter Woche für heftige Diskussionen sorgt. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »
Irgendwie, irgendwo, irgendwann: so könnte man das jüngste, verstörende Urteil des BVerwG zum Thema Beten in der Schule – die Urteilsgründe liegen inzwischen vor – umreißen. Ein Berliner Gymnasiast hatte sein rituelles islamisches Gebet auf dem Flur der von ihm besuchten Schule außerhalb der Unterrichtszeiten verrichtet. Das geht nicht, sagte die Schule. Das BVerwG gab ihr Recht. Was verstört daran? Den Rest des Beitrags lesen »
Als “Übersetzungsarbeit von juristischen Zusammenhängen gegenüber Journalisten (und anderen Stakeholdern), die meist keine Juristen sind”, beschreibt Tobias Gostomzyk Litigation-PR. Der Aspekt ist nicht der einzige, doch ist er wichtig und wertvoll. Vor allem ist er – im besten Sinne des Wortes – rechtschaffen. Ein Feld, das von jeher und, wie mir scheint, mehr und mehr des Übersetzens bedarf, ist das Staatskirchenrecht. Zwei Beispiele sollen zeigen, dass Litigation-PR hier ein sinnvolles Anwendungsfeld finden kann.