Das Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg wurde mit Beschluss des AG Hamburg vom 13.11.2013 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage i.H.v. 20.000,– € an die Staatskasse vorläufig eingestellt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Den Rest des Beitrags lesen »