AG Hamburg: Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg vorläufig eingestellt

Das Strafverfahren gegen den Bischof von Limburg wurde mit Beschluss des AG Hamburg vom 13.11.2013 mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft gegen Zahlung einer Geldauflage i.H.v. 20.000,– € an die Staatskasse vorläufig eingestellt. Der Beschluss ist nicht anfechtbar. Den Rest des Beitrags lesen »