Mit Beschluss vom 09.04.2020 hat der BayVGH den Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung vom 27.03.2020 abgelehnt. Die vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlassene Verordnung untersagt in § 1 Abs. 1 landesweit Veranstaltungen und Versammlungen. Dies gilt auch für Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften. Den Rest des Beitrags lesen »