BayVerfGH: Keine Außervollzugsetzung der Einführung des Islamischen Unterrichts in Bayern

In einer Entscheidung vom 26.08.2021 hat der BayVerfGH es abgelehnt, die Einführung des Islamischen Unterrichts durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 23.07.2021 und eine Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVerfGH: Verwaltungsvorschrift zum Anbringen eines Kreuzes im Eingangsbereich von Dienstgebäuden nicht mit der Popularklage angreifbar

Am 03.04.2020 hat der BayVerfGH eine Popularklage gegen § 28 der Allgemeinen Geschäftsordnung für die Behörden des Freistaates Bayern (AGO) abgewiesen. Diese Regelung, wonach im Eingangsbereich eines jeden Dienstgebäudes ein Kreuz anzubringen ist, stellt nach Form und Inhalt eine Verwaltungsvorschrift dar, die nicht mit der Popularklage angegriffen werden kann. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVerfGH: Einzelne Vorschriften des Bayerischen Integrationsgesetzes verfassungswidrig

Die gesetzliche Verpflichtung, die in der Präambel des Bayerischen Integrationsgesetzes definierte „Leitkultur“ in Rundfunk- und Telemedienangeboten zu vermitteln, verletzt die Rundfunkfreiheit und das Recht der freien Meinungsäußerung. Die Befugnis der Sicherheitsbehörden, Personen allein auf Grund einer bestimmten Einstellung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung zu einem Grundkurs über deren Werte zu verpflichten, stellt ebenfalls einen unzulässigen Eingriff in die Meinungsfreiheit dar. Die im Gesetz vorgesehene Bußgeldsanktion bei Aktivitäten, die auf eine Ersetzung der bestehenden verfassungsmäßigen Ordnung durch eine andere Rechtsordnung abzielen, verstößt gegen die abschließende bundesgesetzliche Regelung des strafrechtlichen Staatsschutzes. Verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden sind dagegen die weiteren von den antragstellenden Fraktionen angegriffenen Vorschriften. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVerfGH: Verbot für Richter, Staatsanwälte und Landesanwälte, in Verhandlungen religiös oder weltanschaulich geprägte Symbole oder Kleidungsstücke zu tragen

I. Gegenstand des Popularklageverfahrens ist eine Regelung, wonach Richter und Richterinnen, Staatsanwälte und Staatsanwältinnen sowie Landesanwälte und Landesanwältinnen in Verhandlungen sowie bei allen Amtshandlungen mit Außenkontakt keine sichtbaren religiös oder weltanschaulich geprägten Symbole oder Kleidungsstücke tragen dürfen, die Zweifel an ihrer Unabhängigkeit, Neutralität oder ausschließlichen Bindung an Recht und Gesetz hervorrufen können. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVerfGH: Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen

Zum Schutz der Sonn- und Feiertage verbietet Art. 2 des Feiertagsgesetzes (FTG) u.a. bestimmte Arbeiten und Handlungen an diesen Tagen. Die Verbote gelten nach Art. 2 Abs. 3 Nr. 5 FTG nicht für den Betrieb von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen – ausgenommen Neujahr, Karfreitag, Ostersonntag, Ostermontag, 1. Mai, Pfingstsonntag, Pfingstmontag sowie Erster und Zweiter Weihnachtstag – ab 12.00 Uhr, wenn die Gemeinde dies in ihrem Gemeindegebiet durch Verordnung zugelassen hat. § 1 Abs. 1 Nr. 11 der Bedürfnisgewerbeverordnung (BedV) ermöglicht die Beschäftigung von Arbeitnehmern in Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen. Mit der Popularklage beantragen die Antragsteller, die Nichtigkeit dieser Regelungen festzustellen. Sie rügen insbesondere einen Verstoß gegen Art. 107 und 147 der Bayerischen Verfassung (BV). Art. 147 BV verpflichte den Gesetzgeber zum Schutz der Sonn- und Feiertage und konkretisiere damit das Grundrecht auf Glaubensfreiheit (Art. 107 BV). Diese grundrechtlich abgesicherte Schutzpflicht habe der Gesetzgeber mit der Zulassung des Betriebs von Autowaschanlagen an Sonn- und Feiertagen verletzt. Einen sachlichen Grund für die Durchbrechung des Sonn- und Feiertagsschutzes gebe es nicht. Den Rest des Beitrags lesen »