LAG Köln: Anspruch auf Übernahme in ein beamtenähnliches Verhältnis

Die 4. Kammer des LAG Köln hat am 08.08.2023 das Erzbistum Köln verurteilt, die Klägerin rückwirkend zum 01.01.2021 in ein beamtenähnliches Verhältnis zu übernehmen und den Differenzbetrag zu ihrer bisherigen Vergütung nachzuzahlen. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Köln: Fristlose Kündigung wegen der unbefugten Kenntnisnahme und Weitergabe fremder Daten des Pastors einer Kirchengemeinde

Liest eine Arbeitnehmerin, die im Rahmen ihrer Buchhaltungsaufgaben Zugriff auf den PC und das E-Mail-Konto ihres Arbeitgebers hat, unbefugt eine an ihren Vorgesetzten gerichtete E-Mail und fertigt von dem Anhang einer offensichtlich privaten E-Mail eine Kopie an, die sie an eine dritte Person weitergibt, so rechtfertigt dies eine fristlose Kündigung. Dies hat das LAG Köln entschieden und das anderslautende Urteil des ArbG Aachen aufgehoben. Den Rest des Beitrags lesen »