NdsStGH: Kleine Anfrage zu Ausnahmegenehmigungen für betäubungsloses Schächten im Jahre 2019

Der NdsStGH hat am 24.03.2020 sein Urteil im Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag sowie ihrer Fraktionsvorsitzenden gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV verkündet. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen (§ 12 NStGHG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 BVerfGG) ist ein öffentlicher Verkündungstermin notwendig. Die Verkündung erfolgte auf Grund der derzeitigen Corona-Pandemie ausnahmsweise nicht am Sitz des NdsStGH in Bückeburg, sondern im Fachgerichtszentrum in Hannover, und in der gesetzlichen Mindestzahl von drei Richterinnen und Richtern des Gerichts unter den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Den Rest des Beitrags lesen »

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NdsStGH: Organstreitverfahren der Fraktion der AfD um die parlamentarische Anfrage zu Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten beendet

Das Organstreitverfahren um die ordnungsgemäße Beantwortung parlamentarischer Anfragen zu Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten der Jahre 2017 und 2018 ist beendet. Antragsteller waren die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag und die dieser Fraktion angehörende Abgeordnete Dana Guth. Die Antragsteller hatten geltend gemacht, die Landesregierung verstoße mit ihrer Weigerung, die Namen der Schlachtbetriebe zu nennen, die Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten erhalten hatten, gegen die Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV. Den Rest des Beitrags lesen »

NdsStGH: Organstreitverfahren der AfD-Fraktion wegen Verletzung der Auskunftspflicht (Kleine Anfrage zu „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“)

Am 20.12.2018 ist beim NdsStGH ein Antrag auf Durchführung eines Organstreitverfahrens nach Art. 54 Nr. 1 NV und § 8 Nr. 6 des Gesetzes über den NdsStGH eingegangen. Antragsteller sind die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag und die dieser Fraktion angehörende Abgeordnete Dana Guth. Der Antrag ist gegen die Niedersächsische Landesregierung gerichtet. Die Antragsteller begehren die Feststellung, dass die Antragsgegnerin mit der Beantwortung der Nachfrage Nr. 3 zur Antwort auf die Kleine Anfrage zur schriftlichen Beantwortung „Ausnahmegenehmigungen zum betäubungslosen Schlachten“ (LT-Drs. 18/543 und 18/727) gegen die Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV verstoßen und sie in ihrem Interpellationsrecht verletzt hat. Den Rest des Beitrags lesen »