Der NdsStGH hat am 24.03.2020 sein Urteil im Organstreitverfahren der Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag sowie ihrer Fraktionsvorsitzenden gegen die Niedersächsische Landesregierung wegen einer Verletzung der Auskunftspflicht nach Art. 24 Abs. 1 NV verkündet. Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen (§ 12 NStGHG i.V.m. § 30 Abs. 1 Satz 3 BVerfGG) ist ein öffentlicher Verkündungstermin notwendig. Die Verkündung erfolgte auf Grund der derzeitigen Corona-Pandemie ausnahmsweise nicht am Sitz des NdsStGH in Bückeburg, sondern im Fachgerichtszentrum in Hannover, und in der gesetzlichen Mindestzahl von drei Richterinnen und Richtern des Gerichts unter den notwendigen Sicherheitsmaßnahmen. Den Rest des Beitrags lesen »