Wer Propagandamaterial des verfassungsfeindlichen sog. Islamischen Staats (IS) auf seinen Facebook-Seiten verbreitet, dem darf auch der Erwerb und Besitz erlaubnisfreier Waffen wie z.B. bestimmter Springmesser, bestimmter Luftdruckwaffen und Gas-Alarm-Waffen verboten werden. Dies hat die 5. Kammer des VG nach einer mündlichen Verhandlung entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »