Mit Beschluss vom 24.02.2017 hat die 3. Kammer des VG Minden dem vorläufigen Rechtsschutzbegehren der Gewerkschaft ver.di insoweit stattgegeben, als festgestellt wird, dass auf der Grundlage der Verordnung der Stadt Bünde über das Offenhalten von Verkaufsstellen aus besonderem Anlass am 05.03.2017 Verkaufsstellen in Bünde nicht geöffnet sein dürfen. Hinsichtlich eines für den 21.05.2017 geplanten verkaufsoffenen Sonntags läuft das Verfahren weiter. Den Rest des Beitrags lesen