BayObLG: Freispruch bei Gewährung von „Kirchenasyl“ bestätigt

Gegenstand der Entscheidung war die Frage einer Strafbarkeit von Pfarrern und Ordensleuten wegen Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt bei Gewährung von „Kirchenasyl“ in sog. Dublin-Fällen. Die Sprungrevision der Staatsanwaltschaft hatte keinen Erfolg, der 1. Strafenat des BayObLG hat den Freispruch des AG im Ergebnis bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »