Das Bayerische Oberste Landesgericht (BayObLG) hat am 15.01.2024 ein Urteil des LG München II aufgehoben und den Angeklagten vom Vorwurf der Volksverhetzung freigesprochen. Der Angeklagte war vom AG Fürstenfeldbruck zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 60 € verurteilt worden, nachdem er auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht hatte, in dem nach der Auffassung des AG die Novemberpogrome 1938 mit der Impfkampagne zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verglichen wurden. Die 6. Strafkammer des LG München II hatte am 17.08.2023 in der Berufungsinstanz die Verurteilung des Angeklagten wegen Volksverhetzung bestätigt. Das BayObLG kam nun auf die Revision des Angeklagten hin zu einem anderen Ergebnis: Den Rest des Beitrags lesen »