FG Sachsen: Besonderes Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe in Sachsen 2014 und 2015 verfassungswidrig? – Vorlage an das BVerfG

Das FG Sachsen hält die in Sachsen geltende Regelung zum besonderen Kirchgeld in glaubensverschiedener Ehe für unvereinbar mit dem Grundgesetz, weil Ehegatten in den Jahren 2014 und 2015 ohne sachlichen Grund schlechter gestellt werden als eingetragene Lebenspartnerschaften. Die Regelung verstoße in diesen Jahren gegen den allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Der 5. Senat des FG Sachsen hat daher dem BVerfG mit Beschluss vom 25.03.2019 die Frage der Verfassungsmäßigkeit zur Entscheidung vorgelegt. Dies hat folgenden Hintergrund: Den Rest des Beitrags lesen »