Durch Beschluss vom 07.01.2020 hat der 3. Strafsenat des BGH die Revision des Angeklagten Bilal G. gegen das Urteil der Staatsschutzkammer des LG Frankfurt a.M. vom 07.12.2018 als offensichtlich unbegründet verworfen. Das LG hatte den Angeklagten wegen Beihilfe zur Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »