Der Staatsschutzsenat des OLG Dresden hat die drei Angeklagten wegen der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Volksverhetzung, zu Freiheitsstrafen zwischen 18 Monaten und zweieinhalb Jahren verurteilt. Zudem wurde bei allen drei Angeklagten der aus den Straftaten erzielte Verdienst im Wege des Wertersatzes eingezogen. Eingezogen wurde außerdem eine Vielzahl von Druckwerken. Den Rest des Beitrags lesen »