In Strafverfahren gegen Abdullah A.H.H. wegen Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Straftat wurde das Urteil gesprochen. Der 4. Strafsenat des OLG Dresden (Staatsschutzsenat) hat den Angeklagten wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer für eine terroristische Vereinigung im Ausland, Sich-Verschaffens einer Anleitung zur Begehung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat, öffentlichen Verwendens von Kennzeichen eines verbotenen Vereins, Körperverletzung, Bedrohung, Erschleichens von Leistungen, Sachbeschädigung sowie Hausfriedensbruchs zu einer Einheitsjugendstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »