Die Staatsregierung hat die Kleine Anfrage des Abgeordneten des Sächsischen Landtages Carsten Hütter zum Thema „Grundstücke im Eigentum muslimischer Vereine/Religiöse Nutzung von Grundstücken“ verfassungskonform beantwortet. Der Abgeordnete ist damit nicht in seinen verfassungsrechtlich garantierten Frage- und Auskunftsrechten verletzt worden. Das hat der SächsVerfGH mit Urteil vom 11.04.2018 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »