Die 6. Strafkammer des LG München II hat eine Verurteilung des Angeklagten wegen Volksverhetzung bestätigt. Der Angeklagte war vom AG Fürstenfeldbruck zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je € 60,– verurteilt worden, nachdem er auf seinem öffentlichen Facebook-Account ein Video veröffentlicht hatte, in dem nach den Feststellungen des Gerichts die Novemberpogrome 1938 mit der Impfkampagne zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie verglichen wurde. Den Rest des Beitrags lesen »