Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft hat den Welthumanistentag entsprechend der Regelungen für religiöse Feiertage in die neue Ausführungsvorschrift (AV) „Schulbesuchspflicht“ aufgenommen und gibt ab kommendem Schuljahr humanistischen Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit, sich zur Pflege ihrer Feierkultur auf Antrag beurlauben zu lassen. Den Rest des Beitrags lesen »