Die Piraten wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Kapitän bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Offizier auf der Brücke und im Maschinenraum seine Einheit selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Piraten in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 4 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »