Die für das Personalausweisrecht zuständige 8. Kammer des VG Potsdam hat auf Grund mündlicher Verhandlung entschieden, dass die Stadt Templin es dem Kläger, dem Vorsitzenden der „Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V.“ (FSM), zu Recht versagt hat, auf dem Lichtbild eines Personalausweises die für „Pastafari“ typische Piratenkopfbedeckung zu tragen. Den Rest des Beitrags lesen »