Asylbewerber, die gegen eine Wohnsitzauflage verstoßen und stattdessen an einem anderen Ort ins Kirchenasyl gehen, habe keine umfassenden Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Dies hat das LSG Niedersachsen-Bremen im Rahmen eines Eilverfahrens entschieden. Dem liegt folgender Sachverhalt zu Grunde: Den Rest des Beitrags lesen »