Das OLG München – 9. Strafsenat – hat nach sechstägiger Hauptverhandlung die Angeklagte Jennifer W.wegen Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung mit Todesfolge u.a. zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren verurteilt. Damit blieb der Senat 6 Monate unter dem Antrag des Generalbundesanwalts. Für den Hauptvorwurf des Verbrechens gegen die Menschlichkeit in Form der Versklavung mit Todesfolge und weiterer tateinheitlich verwirklichter Delikte hat der Senat eine Einzelstrafe von 13 Jahren ausgesprochen. Den Rest des Beitrags lesen »