Der 7. Senat des OLG München hat in dem oben genannten Verfahren sein Urteil gesprochen. Der Angeklagte (33 Jahre) wurde wegen Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Freiheitsstrafe von 7 Jahren verurteilt. Zudem ordnete der Senat an, dass der Angeklagte nach Ende des Strafvollzugs für 3 Jahre unter Führungsaufsicht gestellt wird. Den Rest des Beitrags lesen »