Der 16. Zivilsenat des OLG Köln hat in dem Verfahren um den Bau der Kölner Zentralmoschee einen Hinweisbeschluss verkündet. Ein Bauunternehmen hat eine Restwerklohnforderung von gut 2 Mio. € eingeklagt; der Bauherr, der DITIB e.V., macht geltend, das Bauunternehmen sei mit den bereits geleisteten rund 10,8 Mio. € bereits überbezahlt. Die mündliche Verhandlung hat am 14.05.2014 stattgefunden. Zwischenzeitlich haben die Parteien hinsichtlich mehrerer kleinerer Positionen eine Einigung erzielt. Den Rest des Beitrags lesen »